In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte zum dritten Bericht der deutschen Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit am 24. April 2024, unterstrichen die Sachverständigen die enorme Bandbreite des Themas – geografisch, begrifflich sowie als innen- und aussenpolitisches Handlungsfeld. Dabei erfuhren die Einordnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht sowie begriffliche Reibungspunkte und Missverständnisse große Aufmerksamkeit, heisst es in einer Presseinformation der Bonner Querschnitte (BQ).
Das repressive neue weißrussische Religionsgesetz, das Ende Dezember 2023 unterzeichnet wurde und am 5. Juli 2024 in Kraft treten soll, verlangt weiterhin von allen Religionsgemeinschaften eine staatliche Registrierung, bevor sie existieren dürfen. Auch verbiete es weiterhin die Tätigkeit nicht registrierter religiöser Organisationen. Alle registrierten Religionsgemeinschaften müssten sich zwischen dem 5. Juli 2024 und dem 5. Juli 2025 erneut registrieren lassen, berichtet die norwegische Menschenrechtsorganisation „Forum 18“.
Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird. Auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten unterstützt dieses Anliegen mit konkreten Aktivitäten.
Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte, wurde am 23. Mai 2023, in Bern, die Nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz (NMRI) gegründet. Mit der Schaffung der NMRI werde ein zwanzigjähriger politischer Prozess abgeschlossen. Zu den Aufgaben dieser unabhängigen Institution gehören laut EDA der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, Kantonen und Gemeinden sowie mit weiteren relevanten Akteuren.
Mit einer Lichterkette in Hamburg hat sich die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am 12. November für verfolgte Christen auf der ganzen Welt eingesetzt. An ihr nahmen nach IGFM-Angaben rund 150 Personen teil. Die IGFM-Referentin für Religionsfreiheit, Michaela Koller (Frankfurt am Main), kritisierte, dass in Pakistan auf angebliche Gotteslästerung und Beleidigung des Islam weiter die Todesstrafe stehe. Auch eine gezielte Vortäuschung blasphemischer Handlungen durch Islamisten komme vor. Wenn christliche Mädchen entführt und vergewaltigt werden, würden nicht etwa die muslimischen Täter bestraft, sondern Eltern, die ihre Kinder befreien und schützen: „Das ist eine vollkommene Pervertierung des Kinderschutzes.“
„Wer Menschen, die sich gegen das Regime stellen, systematisch verfolgt, foltert und tötet, hat nichts im UN-Menschenrechtsrat zu suchen“, schreibt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main. Sie fordert die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf, das letzte halbe Jahr der zweijährigen Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Menschenrechtsrat zu nutzen, Nordkorea ganz oben auf die Agenda des UN-Menschenrechtsrats zu setzen.
Wie Kathpress, österreichische Nachrichtenagentur, berichtet, kritisierte die Diözesansportgemeinschaft Österreichs (DSGÖ) die Situation von Uiguren und von Christen in China.