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Die Schweiz gründet eine Nationale Menschenrechtsinstitution

Kuppeldecke von Miquel Barcelò im „Saal der Menschenrechte und der Allianz der Zivilisationen“ im Völkerbundpalast der UNO in Genf. (Foto: ©Herbert Bodenmann/APD)

Wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte, wurde am 23. Mai 2023, in Bern, die Nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz (NMRI) gegründet. Mit der Schaffung der NMRI werde ein zwanzigjähriger politischer Prozess abgeschlossen. Zu den Aufgaben dieser unabhängigen Institution gehören laut EDA der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, Kantonen und Gemeinden sowie mit weiteren relevanten Akteuren.

An der Gründungsversammlung nahmen demnach über 100 Mitglieder teil. Am 13. Dezember 2019 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschiedet. Das Parlament folgte ihm im Oktober 2021. «Die Schaffung dieser Institution ist ein historischer Moment für die Schweiz und ein Meilenstein, nachdem das Thema über zwanzig Jahre auf der politischen Agenda stand», heißt es in der Mitteilung.

120 Staaten verfügen über eine nationale Menschenrechtsinstitution

Heute verfügen rund 120 Staaten, darunter fast alle europäischen Länder, über eine solche Institution, die sich auf die Pariser Grundsätze stützt gemäß Resolution der UNO-Generalversammlung von 1993. Im Einklang mit diesen Grundsätzen und dem Bundesgesetz über Maßnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte werde die Institution auf eine breite soziale Vielfalt ihrer Mitglieder achten.

Arbeitsgruppe erarbeitete Statuten berief Gründungsversammlung ein

Die Gründung der NMRI wurde laut EDA von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die den ganzen Prozess begleitet hat. Sie sei im Frühling 2022 mit den notwendigen Vorarbeiten beauftragt und vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) koordiniert worden. Einsitz hatten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, außerparlamentarischer Kommissionen, der Kantone, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Ihre Aufgabe war es, Statuten für die NMRI auszuarbeiten und eine Gründungsversammlung einzuberufen.

Bund und Kantone gewähren der Institution volle Unabhängigkeit

«Mit der Gründung gewährleisten der Bund und die Kantone dem Vorstand und seiner Präsidentin, Raphaela Cueni, die volle Unabhängigkeit», schreibt das EDA und informiert über die Aufgaben der Institution, welche Information und Dokumentation, Forschung, Beratung sowie Menschenrechtsbildung und Sensibilisierungsarbeit in der Schweiz umfassen. Die NMRI entscheide allein darüber, wie sie ihre Aufgaben erfüllen und ihre Ressourcen nutzen wolle. Sie werde mit den Bundes- und Kantonsbehörden, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor, der Wissenschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Zudem werde die NMRI für den Austausch auf internationaler Ebene zuständig sein. Neben innerstaatlichen Menschenrechtsfragen enthalte ihr Mandat auch Fragen in Bezug auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz. Die Institution stärke dadurch auch die Glaubwürdigkeit der Schweizer Außenpolitik, heißt es in der Medienmitteilung.


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