Die Bundesregierung hat die Bitte, an den Kar- und Ostertagen auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, zurückgezogen. Zuvor hatten bereits mehrere Kirchen mitgeteilt, dass sie trotz der Bitte zu Vor-Ort-Gottesdiensten einladen werden. Hintergrund: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten in einem Beschluss formuliert: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“ In der neuen Fassung des Beschlusses ist dies nun ebenso gestrichen wie die einmaligen Ruhetage am Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April). In einer Anmerkung zu dieser Passage heißt es, dass die Bundeskanzlerin den Regierungschefs der Länder mitgeteilt habe, dass dieser Absatz nicht umgesetzt werde.
Vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erklärte Kaiser Konstantin den Sonntag zum allgemeinverbindlichen Ruhetag für die Stadtbevölkerung im Römischen Reich. In seinem Artikel „1700 Jahre Sonntagsgesetz“ in der März-Ausgabe 2021 der Kirchenzeitschrift „adventisten heute“ befasst sich Dr. theol. Johannes Hartlapp, Dozent für Kirchengeschichte an der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg, mit der Frage, was Konstantin damit beabsichtigte.
Wie kann das Evangelium in der digitalen Welt verkündigt werden? Damit beschäftigte sich eine im Internet durchgeführte Tagung der Evangelischen Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung. IDEA-Reporter Karsten Huhn stellt sechs Projekte vor.
Bund und Länder haben am 19. Januar weitere Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind demzufolge aber weiterhin erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Es muss wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden und die Gemeinde darf nicht singen. Zudem muss nun auch am Platz eine medizinische Maske – etwa eine OP-, KN95/N95- oder FFP2-Maske – getragen werden.
In einer Online-Umfrage zur „Spiritualität gerade an Weihnachten“ möchten Wissenschaftler verschiedener Fakultäten erfahren, wie die Bürger in der anstehenden Weihnachtszeit empfinden und was sie im Blick auf die Teilnahme an Gottesdiensten planen. Für das Ausfüllen von vierzehn Fragen würden ca. 10 Minuten benötigt.
Gottesdienste sollen trotz der gestiegenen positiven Corona-Tests weiterhin erlaubt sein. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Pressekonferenz am Abend des 28. Oktober in Berlin.
Das andauernde Verbot des gemeinsamen Singens angesichts der Corona-Pandemie hat in Berlin zu Spannungen zwischen Senat und Landeskirche geführt. Zum Hintergrund: Während andere Bundesländer ihre Maßnahmen für Chöre bereits gelockert haben, sieht die neueste Verordnung des Berliner Senats weiterhin Bußgelder von bis zu 500 Euro für das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen vor. Die theologische Abteilung des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz reagierte daraufhin mit scharfer Kritik.