Vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erklärte Kaiser Konstantin den Sonntag zum allgemeinverbindlichen Ruhetag für die Stadtbevölkerung im Römischen Reich. In seinem Artikel „1700 Jahre Sonntagsgesetz“ in der März-Ausgabe 2021 der Kirchenzeitschrift „adventisten heute“ befasst sich Dr. theol. Johannes Hartlapp, Dozent für Kirchengeschichte an der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg, mit der Frage, was Konstantin damit beabsichtigte.
Vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erklärte der damalige römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum allgemeinverbindlichen Ruhetag. In Deutschland gibt es seit 1891 staatliche Gesetze zum Schutz der Sonntagsruhe. Sie hat sogar einen Platz in der Verfassung der Weimarer Republik gefunden und wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen. Das 1700-jährige „Sonntagsjubiläum“ war für uns ein Anlass, sich mit der Historie dieses Tages zu befassen.