Das repressive neue weißrussische Religionsgesetz, das Ende Dezember 2023 unterzeichnet wurde und am 5. Juli 2024 in Kraft treten soll, verlangt weiterhin von allen Religionsgemeinschaften eine staatliche Registrierung, bevor sie existieren dürfen. Auch verbiete es weiterhin die Tätigkeit nicht registrierter religiöser Organisationen. Alle registrierten Religionsgemeinschaften müssten sich zwischen dem 5. Juli 2024 und dem 5. Juli 2025 erneut registrieren lassen, berichtet die norwegische Menschenrechtsorganisation „Forum 18“.