In Spanien ist die aktive Sterbehilfe nun legal. 202 Parlamentsabgeordnete stimmten für das Gesetz, 141 dagegen. Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in der EU, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist. Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Zwischen dem Antrag und der Tötung muss mindestens ein Monat vergehen.
Die Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen dürfen Sterbewilligen nicht dabei helfen, sich selbst zu töten. Diese Ansicht vertritt der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski (Düsseldorf), im „Präsesblog“ auf der Internetseite der Landeskirche. Hintergrund: In einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe 11. Januar) hatten unter anderen der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie (Berlin), und der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Theologieprofessor Reiner Anselm (München), dafür plädiert, einen assistierten Suizid auch in kirchlich-diakonischen Einrichtungen zu ermöglichen.
In der Debatte um die notwendige Neuregelung der Suizidbeihilfe sind kirchliche Vertreter und christliche Mediziner mit Eckpunkten an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) herangetreten. Die Neuregelung ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt hat.