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Spanien: Parlament legalisiert aktive Sterbehilfe

Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Zwischen dem Antrag und der Tötung muss mindestens ein Monat vergehen. (Foto: Michael F. Schroth/churchphoto.de)

In Spanien ist die aktive Sterbehilfe nun legal. 202 Parlamentsabgeordnete stimmten für das Gesetz, 141 dagegen. Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in der EU, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist. Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Zwischen dem Antrag und der Tötung muss mindestens ein Monat vergehen. Ausgenommen sind jedoch psychische Erkrankungen. Die Kosten trägt die staatliche Krankenkasse. Das Gesetz tritt in rund drei Monaten in Kraft und gilt für Menschen mit Wohnsitz in Spanien. So sollen „Sterbehilfereisen“ ausgeschlossen werden.

Gegen das Gesetz stimmten die Abgeordneten der konservativen Oppositionspartei PP sowie der rechtspopulistischen Partei Vox. Sie wollen vor dem Verfassungsgericht gegen die Regelung klagen. Die sozialistische Regierungspartei PSOE hatte das Gesetz eingebracht. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Entscheidung. Die (katholische) Spanische Bischofskonferenz hatte laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zuletzt im Dezember die Legalisierung aktiver Sterbehilfe als einen „moralischen Bruch und Verfall“ kritisiert. Sie rief die Abgeordneten auf, sich für palliative Behandlungsmethoden zu engagieren.


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