Die katholische Kirche will ihr Arbeitsrecht grundlegend reformieren. In Zukunft soll der „Kernbereich privater Lebensgestaltung in jedem Fall dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff entzogen“ sein, teilte die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. Das gelte insbesondere für Beziehungsleben und Intimsphäre der Arbeitnehmer.
In einem gemeinsamen Brief haben der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK/Genf), die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WRK/Hannover), der Lutherische Weltbund (LWB/Genf) und der Weltmissionsrat (WMC/Singapur) die G20-Staats- und Regierungschefs aufgefordert, die bisherige internationale Finanzstruktur zu verändern.