Bund und Länder haben am 19. Januar weitere Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind demzufolge aber weiterhin erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Es muss wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden und die Gemeinde darf nicht singen. Zudem muss nun auch am Platz eine medizinische Maske – etwa eine OP-, KN95/N95- oder FFP2-Maske – getragen werden.