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Corona-Beschlüsse: Gottesdienste unter Auflagen weiterhin möglich

Maskenpflicht. (Foto: Adam Nieścioruk/ unsplash.com)

Bund und Länder haben am 19. Januar weitere Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind demzufolge aber weiterhin erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Es muss wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden und die Gemeinde darf nicht singen. Zudem muss nun auch am Platz eine medizinische Maske – etwa eine OP-, KN95/N95- oder FFP2-Maske – getragen werden.

Weiter heißt es: „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder beschlossen ferner, dass das Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend sein soll. Schulen sollen geschlossen bleiben und Arbeitgeber sollen Angestellten mehr Möglichkeiten zum Homeoffice bieten. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Beschlüsse gelten bis zum 14. Februar.


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