In Spanien ist die aktive Sterbehilfe nun legal. 202 Parlamentsabgeordnete stimmten für das Gesetz, 141 dagegen. Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in der EU, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist. Die Regelung gilt für alle, die unheilbare oder schwerste Krankheiten haben. Zwischen dem Antrag und der Tötung muss mindestens ein Monat vergehen.
Vom 17. bis 21. April trafen sich mehr als 640 medizinische Fachleute, Gesundheitspädagogen und Interessierte zur zweiten europäischen Gesundheitskonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten in Bukarest/Rumänien.