„Die deutsche Geschichte ist für uns Verpflichtung, denen Schutz durch Asyl zu gewähren, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen bedroht werden.“ Mit diesen Worten hat der Bundesrat des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in einer am 1. Juni in Kassel verabschiedeten Resolution daran erinnert, dass „Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl Grundrechte sind, die zusammengehören“.