Vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erklärte der damalige römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum allgemeinverbindlichen Ruhetag. In Deutschland gibt es seit 1891 staatliche Gesetze zum Schutz der Sonntagsruhe. Sie hat sogar einen Platz in der Verfassung der Weimarer Republik gefunden und wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen. Das 1700-jährige „Sonntagsjubiläum“ war für uns ein Anlass, sich mit der Historie dieses Tages zu befassen.
Ursprünglich war der Sabbat der Höhepunkt der Woche. An diesem Tag soll nicht die Arbeit bestimmend sein, sondern die Beziehungspflege zu Gott und die Gemeinschaft mit anderen Menschen. Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht (vgl. Mk 2,27), quasi ein Geschenk des Himmels.