Die Bundesregierung hat die Bitte, an den Kar- und Ostertagen auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, zurückgezogen. Zuvor hatten bereits mehrere Kirchen mitgeteilt, dass sie trotz der Bitte zu Vor-Ort-Gottesdiensten einladen werden. Hintergrund: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten in einem Beschluss formuliert: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“ In der neuen Fassung des Beschlusses ist dies nun ebenso gestrichen wie die einmaligen Ruhetage am Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April). In einer Anmerkung zu dieser Passage heißt es, dass die Bundeskanzlerin den Regierungschefs der Länder mitgeteilt habe, dass dieser Absatz nicht umgesetzt werde.
Vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erklärte Kaiser Konstantin den Sonntag zum allgemeinverbindlichen Ruhetag für die Stadtbevölkerung im Römischen Reich. In seinem Artikel „1700 Jahre Sonntagsgesetz“ in der März-Ausgabe 2021 der Kirchenzeitschrift „adventisten heute“ befasst sich Dr. theol. Johannes Hartlapp, Dozent für Kirchengeschichte an der adventistischen Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg, mit der Frage, was Konstantin damit beabsichtigte.