In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte zum dritten Bericht der deutschen Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit am 24. April 2024, unterstrichen die Sachverständigen die enorme Bandbreite des Themas – geografisch, begrifflich sowie als innen- und aussenpolitisches Handlungsfeld. Dabei erfuhren die Einordnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht sowie begriffliche Reibungspunkte und Missverständnisse große Aufmerksamkeit, heisst es in einer Presseinformation der Bonner Querschnitte (BQ).