Vor 1700 Jahren, am 3. März 321, erklärte der damalige römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum allgemeinverbindlichen Ruhetag. In Deutschland gibt es seit 1891 staatliche Gesetze zum Schutz der Sonntagsruhe. Sie hat sogar einen Platz in der Verfassung der Weimarer Republik gefunden und wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen. Das 1700-jährige „Sonntagsjubiläum“ war für uns ein Anlass, sich mit der Historie dieses Tages zu befassen.
Mit einer Erklärung für ein achtungsvolles Miteinander wenden sich drei europäische Bischöfe der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK; englischer Name: The United Methodist Church) an die internationale Gemeinschaft der Methodisten. Die drei Bischöfe, Christian Alsted für den Bischofssprengel Nordeuropa und Baltikum, Harald Rückert für Deutschland und Patrick Streiff für Mittel- und Südeuropa sowie Nordafrika, sprechen sich in ihrer Erklärung dafür aus, die Einheit der EmK zu bewahren. Sie sichern darin zu, sich gemeinsam für eine Evangelisch-methodistische Kirche einzusetzen, in der Menschen mit ihren unterschiedlichen Überzeugungen weiterhin ihren Platz haben.