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Freikirchen protestieren gegen Beschneidungsverbot / Pro und Kontra

("Adventisten heute"-Aktuell, 6.7.2012) Die Freikirchen in Deutschland haben gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts protestiert, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Das Gericht sieht in dieser Praxis eine rechtswidrige Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) äußert sich in einem am 4. Juli veröffentlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "schockiert" über das inzwischen rechtskräftige Urteil. Für Juden werde nun in Deutschland etwas unter Strafe gestellt, was seit Jahrtausenden den Kernbereich jüdischer Identität ausmache, schreiben der VEF-Präsident und Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, Ansgar Hörsting (Witten), und seine Stellvertreterin, die Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche, Rosemarie Wenner (Frankfurt am Main).
Nach ihren Worten werden das Judentum und der Islam diskreditiert und Menschen diskriminiert, die dem Beschneidungsritus in Deutschland folgten: "Ein geringfügiger körperlicher Eingriff wird hier mit maximaler Wirkung zur Ausgrenzung von Menschen besonderer Religionszugehörigkeit kriminalisiert." Die beiden Theologen sind davon überzeugt, dass die Beschneidung aus medizinischer Sicht das Kindeswohl nicht schädige, sondern ihm sogar förderlich sein könne. Hörsting und Wenner appellieren an den Gesetzgeber, für Rechtsklarheit zu sorgen und die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen wieder zuzulassen.

Beim Kindeswohl gibt es Verbesserungsbedarf

Gleichwohl begrüßen die beiden VEF-Vertreter die durch das Urteil angestoßene Debatte über das Kindeswohl. Dessen Schutz sei "unaufgebbare individuelle und gesellschaftliche Pflicht". Weiter heißt es: "Wir sehen allerdings, dass es hier einen großen Bedarf an Verbesserungen gibt: Kinder und ihre Interessen, ihr Wohlergehen, werden in unserer Gesellschaft viel zu häufig anderen Interessen untergeordnet." Zur VEF gehören zehn Kirchen und Gemeindebünde als Vollmitglieder und vier als Gastmitglieder. Die Vereinigung vertritt nach eigenen Angaben etwa 260.000 Gemeindemitglieder.

Streit um Gerichtsurteil: Religiös begründete Beschneidung verbieten?

Mit viel Kritik haben Juden und Muslime auf ein Urteil des Landgerichts Köln reagiert, nach dem eine religiös motivierte Beschneidung als Körperverletzung strafbar ist. Die Mitte Juni veröffentlichte Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Wie bewerten christliche Experten den Richterspruch? Zwei Juristen nehmen in Beiträgen für das evangelische Wochenmagazin "ideaSpektrum" (Wetzlar) in der Rubrik "Pro & Kontra" Stellung.

"Wir leben

nicht in einem ‚Gottesstaat‘."

Hinter das Urteil stellt sich der Fachanwalt für Familienrecht, Ingo Friedrich (Babenhausen bei Darmstadt), der sich in der Vereinigung "Christ und Jurist" engagiert: "Wir leben in einem Rechts- und - Gott sei Dank - nicht in einem ‚Gottesstaat‘." Die Richter seien unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, also keiner Religion. Tatbestandlich stelle Beschneidung eine Körperverletzung dar. Friedrich: "Die Frage ist aber, ob die Eltern als Personensorgeberechtigte hierin einwilligen können, weil ein solcher Eingriff angeblich aus religiösen Gründen dem Kindeswohl dienen soll." Das Kindeswohl zu schützen - besonders bei Eingriffen, die nicht umkehrbar sind -, sei auch Aufgabe des Staates. Friedrich zufolge müssen gerade Christen darauf achten, dass die Freiheit der Religionsausübung überall geachtet wird: "Würde das aber auch heißen, dass ich meiner Tochter bei einem schweren Vergehen zur Strafe ein Ohrläppchen abschneiden dürfte, wenn mein Glaube es - ehrlich - so vorsähe?" Damit Rechtssicherheit entstehe, sei der Gesetzgeber aufgefordert, für Klarheit zu sorgen.

"Antireligiöse Eiferer" dürfen nicht triumphieren

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), gibt dagegen zu bedenken, dass die Beschneidung im Judentum und Islam nicht bloßes Brauchtum, sondern grundlegend für die religiöse Identität sei. So begründe die Beschneidung in allen Spielarten des Judentums die Aufnahme in den Bund mit Gott. Bei der Frage steht laut Heinig viel auf dem Spiel: etwa "das Recht der Eltern, über die religiöse Kindererziehung zu entscheiden, und damit die Annahme, dass die religiöse Beheimatung in der Religion der Eltern grundsätzlich dem Kindeswohl dient". Wenn in der Frage der Beschneidung das Elternrecht auf religiöse Kindererziehung zurücktrete, triumphierten "antireligiöse Eiferer". Sie wollten Kinder am liebsten von jedem religiösen Einfluss fernhalten. Heinig: "In dieser Logik kann man auch die Kindertaufe (als ‚Beschneidung der Herzen‘) verbieten. Christen sollten diesem Denken nicht auch noch Vorschub leisten." (idea)

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