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Transplantationen: Droht ein Tabubruch in den USA?

("Adventisten heute"-Aktuell, 19.2.2010) Vor einem fundamentalen Tabubruch in der Transplantationsmedizin warnt der Medizinerprofessor Linus Geisler (Gladbeck/Ruhrgebiet). Die seit rund 40 Jahren in den meisten Ländern gültige "Tote-Spender-Regel" solle aufgeweicht werden, schreibt der Facharzt für Innere Medizin im Wissenschaftsmagazin "Universitas" (Stuttgart). Die Regel besagt, dass lebenswichtige Organe nur Toten entnommen werden dürfen und niemand für oder durch eine Organentnahme getötet werden darf. In der Praxis bedeutet das, dass Organentnahmen nur möglich sind, wenn Ärzte den Hirn- oder Herztod eines Menschen feststellen. Ob dies wirklich ausreichende Kriterien sind, ist unter Experten umstritten. Noch fragwürdiger sei die Alternative von zwei US-amerikanischen Bioethikern, so Geisler.

Entnahme bereits bei Lebenden ethisch erlaubt?

Im Fachblatt "New England Journal of Medicine" hätten die Wissenschaftler Prof. Robert D. Truog (Boston/Bundesstaat Massachusetts) und Franklin G. Miller (Bethesda/Bundesstaat Maryland) begründet, dass die Entnahme lebenswichtiger Organe zur Organspende bereits bei Lebenden ethisch erlaubt sei. Ihr Vorschlag setze die Zustimmung des Patienten oder seiner Angehörigen zur Organspende voraus. Dann dürfe man "bei Patienten mit unumkehrbaren, verheerenden neurologischen Schäden lebenswichtige Organe entnehmen, bevor lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden".
Demnach sei es für Truog und Miller gleichgültig, ob der Tod durch Beendigung einer künstlichen Beatmung eintritt oder durch die Organentnahme. "Bei geeigneten Vorsichtsmaßnahmen wird kein Patient an der Organentnahme sterben, der nicht anderenfalls durch die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen sterben würde", zitiert Geisler aus einem 2008 veröffentlichten Beitrag der beiden Spezialisten für Bioethik und Transplantationsmedizin. Zugleich übt er scharfe Kritik: "Zum ersten Mal in der Medizingeschichte der zivilisierten Welt sollen Ärzte den Tod eines Menschen herbeiführen dürfen, um ihn zur Therapie eines anderen Menschen zu instrumentalisieren."

Keine "Lizenz zum Töten"

Neben dem Nein zur geforderten "Lizenz zum Töten" äußert Geisler auch fachliche Bedenken gegen den US-amerikanischen Vorstoß. Vorausgesetzt werde eine unumkehrbare Schädigung des Gehirns. Jeder erfahrene Arzt habe aber schon erlebt, dass sich angeblich irreversible Zustände irgendwann doch verändert hätten. Der Vorschlag aus den USA laufe dann auf die weiche Bestimmung heraus, dass eine Schädigung "so gut wie unumkehrbar" sein müsse. Erleichterungen für Organentnahmen würden zudem dazu führen, dass Alternativen zur Organspende künftig mit weniger Nachdruck betrieben werden könnten, etwa die Entwicklung besserer künstlicher Herzen oder die Optimierung von Therapiekonzepten. (idea)

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