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EKD: Keine christliche Verpflichtung zur Organspende

("Adventisten heute"-Aktuell, 30.11.2012) "Es gibt keine christliche Verpflichtung zur Organspende." So heißt es in einem "geistlichen Wort", mit dem sich der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), am 27. November an die Öffentlichkeit gewandt hat. Christen könnten der Organspende zustimmen, sie aber auch ablehnen. Man könne die Frage auch unbeantwortet lassen, wenn man sich derzeit nicht in der Lage sehe, eine Entscheidung zu treffen. "Alle diese Optionen sind christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren", so Schneider in der von der EKD-Pressestelle in Hannover verbreiteten Erklärung.
Anlass ist das neue Transplantationsgesetz, das seit diesem Monat in Kraft ist. Es verpflichtet alle Krankenkassen dazu, ihre Mitglieder nach der Bereitschaft zur Organspende zu befragen. Wie Schneider schreibt, wolle die evangelische Kirche Mut machen, sich der Frage "ohne das Gefühl einer Bedrängung zu stellen". Dazu könne man auch seelsorgerliche Beratung in Anspruch nehmen. Nach christlichem Verständnis sei das Leben und damit der Körper des Menschen ein Geschenk Gottes: "Diesen kann und darf er aus Liebe zum Nächsten und aus Solidarität mit Kranken einsetzen." Eine Organentnahme verletze nicht die Würde des Menschen und störe nicht die Ruhe der Toten. "Unsere Hoffnung auf die Auferstehung bleibt davon unberührt", so Schneider. Er besitzt nach eigenen Angaben seit Jahren einen Organspendeausweis.
In Deutschland stehen rund 12.000 Patienten auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Etwa 1.000 Menschen sterben jedes Jahr, weil sie nicht rechtzeitig ein rettendes Organ erhalten. (idea)

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