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FAQ / Fragen

1. Wozu werden den Büchertischen vom Verlag Rabatte eingeräumt? 

Überschuss aus Rabatt entsteht, wenn der Büchertischverwalter den Ladenverkaufpreis an seine Gemeindeglieder berechnet, an den Verlag jedoch den reduzierten (rabattierten) Preis zahlt. Eine Weitergabe der vergünstigten Preise an die Gemeindeglieder ist nach gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässig.

Bei den Rabatten am Büchertisch handelt es sich um Gelder, die zur Deckung der Kosten gedacht sind, die direkt am Büchertisch entstehen. Dies sind vorrangig Ausgaben für:

  • Porto (Verpackung/Versand)
  • Telefon
  • Zahlungsausfälle
  • Preiskorrekturen
  • Kontoführungsgebühr
  • Sonderverkäufe


Auch Ausgaben für Präsentationshilfen (Zeitschriftenständer, Büchertischschrank bzw. Tisch usw.) zählen zu den potenziellen Kostenquellen eines Büchertisches. Vor allem aber sind die Rabatte dazu gedacht, Ausstellungsbücher einzukaufen, um das Angebot des Verlags am Büchertisch zu präsentieren.

Der Büchertisch erhält nur deshalb Rabatte, weil in christlichen Gemeinden ein Büchertisch-Verwalter dafür verantwortlich ist, dass die Gemeinde ausreichend mit christlicher Literatur versorgt wird. Diese Regelung steht auf gesetzlicher Grundlage und bedeutet, dass der Anspruch auf Rabatt nur aus der Aufgabe der Büchertischverwaltung hergeleitet werden kann. Es hat zur Folge, dass auch die Verwendung der Rabatte im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Aufgabe stehen sollte.

Wenn sich also die Frage ergibt, ob Gästeliederbücher über den Büchertisch (mit)finanziert werden können, wäre das eine Handhabung, die der eigentlichen Aufgabe eines Büchertisches entspricht. Auch die Frage der Bücher (oder Bild- und Tonmedien) zur Taufe wäre in diesem Zusammenhang innerhalb der Aufgaben eines Büchertisch-Verwalters angesiedelt.

Vorrangig ist also immer die Frage, ob die zu finanzierenden Aktionen mit der Aufgabe des Büchertisches zu tun haben oder nicht. Nur was sich aus dieser Aufgabe herleiten lässt, sollte auch über den Büchertisch finanziert werden.

2. Darf die Gemeinde bzw. der Gemeindeausschuss über Gelder der Büchertischkasse verfügen?

Siehe hierzu die Briefe der Schatzmeister der Verbände:

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