(AdventEcho online, 22.5.2009) In Baden-Württemberg gibt es Widerstände gegen eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Politiker und Kirchen wenden sich gegen eine Aufwertung der religiösen Sondergemeinschaft. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) stoppte jetzt die Anerkennungsinitiative von Kultusminister Helmut Rau (CDU). Vor einer Entscheidung müsse mit den Kirchen gesprochen werden. Rau beruft sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2005, die den Anspruch der Zeugen Jehovas auf Gleichstellung mit den Kirchen bestätigten. Seither haben acht Bundesländer die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, darunter Bayern, Hessen und Niedersachsen. Die Anerkennung gewährt unter anderem das Recht, Kirchensteuern zu erheben, Beamte anzustellen und in Rundfunkräten mitzuwirken.
Zweifel an Verfassungstreue
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Mappus, bezweifelt die Verfassungstreue der Zeugen Jehovas. “Eine Glaubensgemeinschaft, die Volkswahlen ablehnt, die individuelle Freiheit gering schätzt und zum Beispiel gegen Bluttransfusionen ist, kann aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion nicht als verfassungstreu gelten”, kritisierte er nach Angaben der “Stuttgarter Nachrichten”. Auch die SPD-Sektenexpertin und Landtagsabgeordnete Sabine Fohler (Kirchheim/Teck) lehnt die staatliche Anerkennung einer Organisation ab, die an der Gesellschaft und am Staat wenig Interesse zeige.
Nach Ansicht des Pressesprechers der württembergischen Landeskirche, Christian Tsalos (Stuttgart), hat der Umgang der Zeugen Jehovas mit ihren Mitgliedern zum Teil sektenhafte Strukturen. Die Kirche bedauere, “dass die Rechtsprechung unser Land zwingt, dieser Gemeinschaft den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzusprechen”. In Baden-Württemberg gibt es rund 30.000 Zeugen Jehovas. Ihre Mitgliederzahl in Deutschland beträgt rund 165.000, in Österreich 20.000 und in der Schweiz 18.000. (idea)