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Stellungnahme der süddeutschen Freikirchenleitung zum BW-Antrag
Von: ADVENT VERLAGDatum Beitrag: 11.07.2014Kommentare: Keine KommentareTags:
(“Adventisten heute”-Aktuell, 11.7.2014) Auf der außerordentlichen Delegiertentagung (Landesversammlung) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg vom 29. Juni 2014 in Heilbronn wurde beschlossen, einen Antrag auf Reorganisation der Baden-Württembergischen Vereinigung als “Union of Churches” (“Baden-Württembergische Union”) zu stellen. (Siehe Link zur Meldung “Sonderdelegiertagung der Adventisten in Baden-Württemberg zu Strukturfragen” unten.) Zu dieser Sonderdelegiertentagung nahm der Vorstand des Süddeutschen Verbands (SDV) am 9. Juli Stellung und sandte die Erklärung allen Gemeinden und Pastoren der Freikirche in Baden-Württemberg zur weiteren Verbreitung . Darin “bedauert” die Leitung des SDV “das Bestreben der Baden- Württembergischen Vereinigung, sich aus dem administrativen Verbund des SDV abzutrennen und spricht keine Empfehlung bzw. Zustimmung für die Umsetzung des beschlossenen Antrages an die EUD/GK aus.” [EUD = Intereuropäische Division, Bern; GK = Generalkonferenz bzw. Weltkirchenleitung, Silver Springs, Maryland, USA.] Weiter heißt es in der Stellungnahme: “Das Anliegen von Einsparungen aufgrund des Wegfalls einer Verbandsdienststelle [durch die Trennung vom SDV] und das Bedürfnis nach mehr Eigenständigkeit als Baden?Württembergische Union offenbart Motive, die äußerst fraglich sind und uns nachdenklichen stimmen müssen. Wir bedauern den Mangel an Loyalität gegenüber den Ordnungen unserer Freikirche. Der eingeschlagene Weg führt unseres Erachtens zur Abgrenzung innerhalb des SDV bzw. innerhalb Deutschlands und trennt die Gemeinden in Baden-Württemberg vom Miteinander in Deutschland. Zudem sind die Voraussetzungen für einen solchen Schritt aus unserer Sicht nicht gegeben, der Vorgang entspricht auch nicht der Intention zur Einrichtung einer ,Union of Churchesâ.” In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, “dass eine Entscheidung dieser Tragweite eines ausführlichen Meinungsbildungsprozesses bedarf, der nicht durch einen Eilantrag, ohne Vorlage jeglicher Unterlagen, entschiedenen werden kann. Hier haben wir formaljuristische Bedenken über die Gültigkeit der Entscheidung und werden diese auch der EUD/GK mitteilen.” Auf der Landesversammlung abgegebenen Aussagen bzw. Darstellungen “bedürfen aus unserer Sicht einer deutlichen Korrektur und sind an einigen Punkten auch ethisch zu hinterfragen.” Die Ortsgemeinden in Baden- Württemberg werden aufgefordert, ihre eigene Position gegenüber der Vereinigung und dem SDV schriftlich auszudrücken. Zugleich werden sie zur Besonnenheit aufgerufen, weil in “derartigen Vorgängen der Abtrennung” ein großes Potential der Krise und Spaltung liege, das sich auch innerhalb einer Ortsgemeinde auswirken könne. Abschließend wird die Baden-Württembergische Vereinigung aufgefordert, ihren eingeschlagenen Weg zu überdenken und das Gespräch mit dem SDV zu suchen. (tl/edp)