(“Adventisten heute”-Aktuell, 4.7.2014) Am 29. Juni 2014 fand in den Räumen der Adventgemeinde Heilbronn eine außerordentliche Delegiertentagung (Landesversammlung) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg statt, die sich mit dem Thema Reorganisation der Verwaltungsstruktur der Freikirche in Deutschland befasste.
Auslöser für diese Landesversammlung war der Beschluss beider deutschen Leitungsgremien – Ausschüsse des Nord- und Süddeutschen Verbands -, den sie in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 30.11. bis 3.12.2013 als sogenannte FiD (Freikirche in Deutschland) in Freudenstadt fassten:
Beschlossen:
Die FiD befürwortet die Einrichtung eines Verbandes anstelle der heute bestehenden beiden Verbände Deutschlands. Um den zuständigen Gremien eine angemessene Entscheidungsgrundlage für die zu fassenden Beschlüsse zur Verfügung stellen zu können, sind in dieser Konferenzperiode folgende Grundlagen zu schaffen … Die Intereuropäische Division (EUD, Bern) und die Vorstände der Verbände sind in den Prozess mit einzubinden, die Verbandsausschüsse bzw. die FiD in regelmäßigen Abständen über den Prozess zu unterrichten. (Ja: 39, Nein: 4, Enthaltung: 3)
Nach der Vorstellung von vier möglichen Organisationsformen (status quo: zwei deutsche Verbände mit FiD; zwei deutsche Verbände ohne FiD; ein deutscher Verband mit verschiedenen Vereinigungen; eine “Union of Churches”) empfahl die Freikirchenleitung, den Status einer “Union of Churches” (Union von Gemeinden) für die jetzige Baden-Württembergische Vereinigung zu beantragen.
Lt. Gemeindeordnung (Ausgabe 2012, S. 37) ist eine Union von Gemeinden “eine Gruppe von Ortsgemeinden innerhalb eines bestimmten geographischen Gebietes, der durch Beschluss einer Vollversammlung der Generalkonferenz [Weltsynode] der offizielle Status einer Union von Gemeinden verliehen wurde, entweder im Status einer Vereinigung oder einer Mission.” Unionen von Gemeinden sind im Raum der EUD folgende Länder: Spanien, Italien, Portugal, Bulgarien und Österreich. Die Organisation einer Union von Gemeinden ist der einer Vereinigung sehr ähnlich. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Union von Gemeinden nicht einem Verband unterstellt ist (im Falle Baden-Württembergs dem Süddeutschen Verband mit Sitz in Stuttgart), sondern unmittelbar einer Division (hier die Intereuropäische Division, EUD, mit Sitz in Bern, Schweiz).
Nach einem stundenlangen Austausch legte der Landesausschuss der Baden-Württembergischen Vereinigung folgenden Eilantrag zur Abstimmung vor:
Beschlossen
, auf der Grundlage der Working Policy B65 22 (“Organizing New Union of Churches”) einen Antrag an die Generalkonferenz und an die Inter-Europäische Division auf Re-Organisation der Baden-Württembergischen Vereinigung als “Union of Churches” (“Baden-Württembergische Union”) zu stellen. Dadurch soll eine bessere Erfüllung unseres Missionsauftrages (Verkündigung der “Dreifachen Engelsbotschaft”) und die Einheit mit der weltweiten Gemeinde gefördert werden.
Dieser Antrag wurde mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen (bei 131 abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen stimmten 88 Delegierte für den Antrag und 43 dagegen).
Wie es nun weitergeht, beschreibt die Baden-Württembergischen Freikirchenleitung in einer Information für die Gemeinden folgendermaßen:
- Die Baden-Württembergische Vereinigung behält nach wie vor den “alten” Status als Vereinigung. Der Beschluss am 29.6. war das “grüne Licht” für nun folgende Beratungen mit der Generalkonferenz und der EUD und ist lediglich ein Startpunkt für einen evtl. langen Weg (der Prozess dauert mindestens ein Jahr, aber möglicherweise viele Jahre).
- Dieser Beschluss geht nun an die Generalkonferenz und EUD zur weiteren Beratung …
- Auch die Delegierten der Baden-Württembergischen Vereinigung müssen noch einmal über die Baden-Württembergische Union abstimmen. Nämlich wenn es darum geht, die Verfassung der Baden-Württembergischen Vereinigung zu ändern. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Delegierten erforderlich. Auch dort haben sie also nochmal die Möglichkeit, zur Baden-Württembergischen Union “Nein” zu sagen.
Mit diesem Beschluss der Baden-Württembergischen Vereinigung befasst sich – unter anderen Themen – der Ausschuss des Süddeutschen-Verbands der Freikirche, der vom 4. bis 6. Juli im Bergheim Mühlenrahmede tagt. Zeitgleich tagt an diesem Wochenende auch dort in getrennter Sitzung der Ausschuss des Norddeutschen-Verbands. Für Anliegen, die beide Verbände (also die Freikirche in Deutschland) betreffen, kommen die Mitglieder beider Ausschüsse zur gemeinsamen Beratung zusammen. (edp)