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Zusammenschluss "Freikirchen in Österreich" erhält staatliche Anerkennung

("Adventisten heute"-Aktuell, 6.9.2013) Der Zusammenschluss von fünf christlichen Freikirchen in Österreich, mit insgesamt 160 Kirchengemeinden, erhält die volle staatliche Anerkennung. Das bestätigte das Kultusamt am 26. August gegenüber "Kathpress" und bezeichnete den neuen Rechtsstatus der Freikirchen als eine "weltweit einzigartige" religionsrechtliche Situation. Die entsprechende Verordnung von Unterrichtsministerin Claudia Schmid wurde 27. August im Bundesgesetzblatt veröffentlich.
Die "Freikirchen in Österreich" sind somit die jüngste von insgesamt 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Mitglieder des Zusammenschlusses sind die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche.

Zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung nötig

Wie "Kathpress" berichtete, habe das Ministerium bereits im Juni einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Begutachtung veröffentlicht, nachdem sich das freikirchliche Bündnis zu Jahresbeginn konstituiert hatte, um den Schritt vom Status einer "Religiösen Bekenntnisgemeinschaft" hin zur anerkannten Kirche setzen zu können. Damit kommen die freikirchlichen Gemeinden gemeinsam auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung - derzeit etwa 17.000 Personen -, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzliche Anerkennung nötig ist. Mit der Anerkennung ist unter anderem die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen verbunden.
Von Seiten der katholischen wie evangelischen Kirche wurde das Ansinnen der Freikirchen in letzter Zeit deutlich unterstützt. Die Freikirchen seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als "starke Realität" von den anderen Christen anzuerkennen, so Kardinal Christoph Schönborn anlässlich der Antragstellung der Freikirchen auf staatliche Anerkennung.

Große Übereinstimmungen im Glaubenskern

Vertreter der fünf Freikirchen hatten stets betont, dass der Zusammenschluss nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich "Nuancen" betreffen.
Laut "Kathpress" habe sich Walter Klimt, Sprecher der Freikirchen in Österreich, zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen bekannt. Man arbeite gerne im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit und sei für jede Unterstützung von Seiten anderer Kirchen dankbar; und man wolle auch für die rund 3.000 eigenen Kinder Religionsunterricht anbieten. In den Ballungsräumen werde dies wohl ein eigener freikirchlicher Unterricht sein, in den ländlichen Gebieten wolle man mit den evangelischen Kirchen kooperieren.

Österreichische Adventisten beteiligen sich nicht am Zusammenschluss

Die evangelische Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich, mit rund 50 Kirchgemeinden, hat seit Juli 1998 den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft. Es gehören ihr 4035 Mitglieder an, die sich durch die Glaubenstaufe angeschlossen haben. Adventisten zählen einige Hundert Kinder und Jugendliche nicht als Mitglieder, da sie die Kindertaufe nicht kennen, sondern es den Jugendlichen selbst überlassen ob und wann sie sich durch die Erwachsenentaufe der Kirche anschließen wollen.
Die Adventisten hätten bezüglich des Zusammenschlusses Kontakt zum gemeinsamen Sprecher der fünf Freikirchen gehabt, sagte Pastor Oliver Fichtberger, Generalsekretär der österreichischen Kirchenleitung. Sie teilten mit den fünf Freikirchen den Glauben an Jesus Christus, mit allen Christen das Apostolische Glaubensbekenntnis und würden, wie die Freikirchen, das Evangelium von Jesus Christus durch Tat und Wort verbreiten. Adventisten würden auch die Bibel als Wort Gottes anerkennen, als höchste Richtlinie in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung. Obwohl sie vieles gemeinsam mit den evangelischen Christen der fünf Freikirchen hätten, gebe es einige glaubensmäßige Unterschiede, die es angezeigt erscheinen ließen, sich nicht am Zusammenschluss zu beteiligen. Vor allem im Bereich des gemeinsam geplanten Religionsunterrichtes der Freikirchen wäre die lehrmäßige Unterschiedlichkeit nicht zufriedenstellend überbrückbar, so Fichtberger. (APD)

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