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Was tun gegen Cyber-Grooming?

("Adventisten heute"-Aktuell, 3.6.2016) Ein paar nette Worte und ein unverfängliches Gespräch - schon das kann der Beginn einer Online-Bekanntschaft mit bösen Folgen sein. Cyber-Grooming, zu Deutsch etwa das Heranmachen an Kinder im Internet, erfolgt fast immer nach demselben Muster, bei dem der Täter Vertrauen zu seinen meist minderjährigen Opfern aufbaut und diese anschließend sexuell belästigt.

Damit Jugendliche erst gar nicht in diese Falle tappen, befasst sich die Redaktion Handysektor mit typischen Strategien des Cyber-Groomings. Dabei wird erläutert, wie man diese erkennt und entsprechend darauf reagiert.

Misstrauen ist angebracht

Misstrauisch werden sollten Teenager, wenn der Chatpartner auffallend viele gleiche Interessen hat und schnell sexuelle Anspielungen macht. Außerdem, wenn er möglichst schnell über die Handynummer, Facebook oder Skype Kontakt aufnehmen möchte und gleich zu Beginn viele persönliche Details erfragt beziehungsweise ein reales Treffen vorschlägt.

Vorsicht sei auch geboten, wenn der Chatpartner sich als Model-Agent ausgibt oder erklärt, wie man zu viel Geld kommt. Misstrauen wäre ebenso angebracht, wenn er möchte, dass man die Webcam einschaltet und er behauptet, dass seine kaputt ist. Außerdem: Wenn er intime Bilder und Videos einfordert oder selbst intime Bilder oder Videos von sich schickt, und rät, niemandem von der Bekanntschaft zu erzählen oder sogar droht, persönliche Dinge zu veröffentlichen.

Nicht blind vertrauen und zur Not auch die Polizei einschalten

Zum Cyber-Grooming empfiehlt das Jugendportal Handysektor der Online-Anmache direkt die kalte Schulter zu zeigen. Der beste Tipp sei "Augen auf!" Gegen ein nettes Online-Gespräch wäre nichts einzuwenden - aber niemals blind vertrauen. Man wisse nie, wer sich wirklich hinter dem Profil verbirgt.

Es bewahrheite sich das alte Sprichwort "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Es gelte sehr sparsam mit persönlichen Daten, Bildern oder Videos zu sein. Am besten wenige Angaben zu sich selbst machen und die Privatsphäre-Einstellungen richtig setzen. Manches wäre auch zu schön, um wahr zu sein: Der Chatpartner wohnt in derselben Stadt, hat die gleichen Hobbies und hört dieselbe Musik? Bloß nicht alles glauben.

Wenn Chat-Situationen unangenehm sind, den Kontakt sofort blockieren und dem Betreiber des Portals melden - besonders wenn ständig auf sexuelle Themen angespielt wird. Eltern und Freunde hätten immer ein offenes Ohr. Bei einem Vorfall sollte man mit ihnen über Cyber-Grooming sprechen. Gemeinsam finde sich eine Lösung. Zur Not könne aber auch die Polizei eingeschaltet werden. Dabei gelte es bei Belästigungen zuerst die Beweise zu sichern (Screenshot der Chatverläufe) und danach zusammen mit den Eltern sich an die Polizei wenden. Denn Cyber-Grooming sei strafbar.

Kein Verzicht auf digitales Flirten

Dennoch müssten Jugendliche auf digitales Flirten mit Gleichaltrigen nicht verzichten. Um hierzu Hilfestellungen zu geben, beschäftige sich das Jugendportal www.handysektor.de im Juni mit dem "Flirten 2.0", gebe Tipps für sicheres Online-Flirten und bewerte Flirt-Apps.

Handysektor bietet praktische Informationen zur sicheren Nutzung von Smartphones, Tablets und Apps. Mit aktuellen Nachrichten und Tipps unterstützt das werbefreie Angebot vor allem Jugendliche, aber auch Lehrkräfte, bei einem kompetenten Umgang mit mobilen Medien. Die Webseite ist ein gemeinschaftliches Projekt der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs). (APD) Mehr Informationen zum Thema Cyber-Grooming

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