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Triage-Gesetz beschlossen: Geteilte Reaktionen

Alte und Behinderte sollen bei medizinischen Engpässen nicht benachteiligt werden. (Foto: Eduardo Barrios/ unsplash.com)

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November das Triage-Gesetz der Ampelkoalition beschlossen. Die Meinungen dazu sind geteilt. Das Gesetz soll regeln, welche Patienten bei Pandemien im Fall von Versorgungsengpässen behandelt werden und welche nicht. Wenn zu wenige Betten oder Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen, soll nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ eines Patienten entschieden werden. Es ist nicht zulässig, dabei Behinderte oder anderweitig benachteiligte Personen schlechter zu behandeln als andere Personen. Auch darf die Behandlung eines Patienten nicht zugunsten eines anderen abgebrochen werden (Ex-Post-Triage). Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2021 angesichts der Corona-Pandemie dem Gesetzgeber aufgetragen, Behinderte vor Benachteiligung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten zu schützen. Der Beschluss des Bundestages löste unterschiedliche Reaktionen aus. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Limburg), erklärte, das verabschiedete Gesetz trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Gerade in prekären Mangelsituationen sei es wichtig, auch den Schutz der Schwachen und alten Menschen sicherzustellen. Bätzing äußerte die Hoffnung, dass es nicht zu Notsituationen kommt, die eine Triage erfordern.

Intensivmediziner: Die Regelung ist realitätsfremd

Der Leiter der Intensivmedizin am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf, Stefan Kluge, übte dagegen scharfe Kritik an dem Gesetz. Dass Vorerkrankungen und das biologische Lebensalter der Patienten nicht berücksichtigt werden sollen, sei realitätsfremd, sagte er im Interview mit NDR Info. „Mit dem Gesetzestext können wir ehrlich gesagt nichts anfangen.“ Die Verunsicherung auf Seiten der Patienten, aber auch der Ärzte sei dadurch „leider noch viel größer geworden“. Die CDU/CSU bemängelte, dass die Regelung nur für Pandemien, nicht aber etwa bei Naturkatastrophen und Terroranschlägen gelten soll. Die AfD kritisierte, dass sich in dem Gesetz ein Misstrauen gegenüber Ärzten ausdrückt. Ihnen solle mit bürokratischen Regeln die Möglichkeit genommen werden, zum Wohle der Patienten zu entscheiden.


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