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Sudan: Zum Tode verurteilte Christin durfte ausreisen

("Adventisten heute"-Aktuell, 25.7.2014) Der Einsatz für die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Yahia Ibrahim Ishag hat sich gelohnt: Die Ärztin durfte am 24. Juli zusammen mit ihrem Ehemann und den beiden Kindern nach Italien ausreisen. Sie trafen in Rom in Begleitung des italienischen Vize-Außenministers Lapo Pistelli ein, der sich seit längerem mit dem Fall befasste. Empfangen wurden sie von Ministerpräsident Matteo Renzi und Außenministerin Federica Mogherini. Papst Franziskus empfing Ishag und sprach eine halbe Stunde mit ihr. Dabei würdigte er ihr unerschütterliches Glaubenszeugnis. Christen in aller Welt hatten für die 27-Jährige gebetet und sich für ihre Freilassung engagiert.

Im Gefängnis angekettet entbunden

Ishag war am 15. Mai in Khartum wegen "Abfalls vom Islam" zum Tod durch den Strang und wegen angeblicher "Hurerei" zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden. Die hoch Schwangere hatte sich geweigert, binnen drei Tagen dem christlichen Glauben abzuschwören. Am 26. Mai brachte sie im Gefängnis ohne medizinische Hilfe eine Tochter zur Welt; dabei war sie angekettet. Sie ist bereits Mutter eines 21 Monate alten Sohnes, der sich bei ihr befand. Nach heftigen internationalen Protesten und Gebetsaufrufen von Christen hob ein Berufungsgericht am 23. Juni das Urteil auf und ordnete Ishags Freilassung an. Am darauffolgenden Tag war Ishag am Flughafen von Khartum zusammen mit ihrem Mann und ihren beiden Kleinkindern von Sicherheitskräften festgenommen worden. Ihr wurde vorgeworfen, ihre Reisedokumente gefälscht zu haben. Zwei Tage später kam sie unter der Auflage frei, das Land nicht zu verlassen und sich regelmäßig bei den Behörden zu melden. Nach Todesdrohungen flüchtete sie mit ihrer Familie in die US-Botschaft in Khartum. Das Todesurteil gegen Ishag fußte auf dem islamischen Religionsgesetz, der Scharia. Als Tochter eines muslimischen Vaters und einer christlichen Mutter galt die Frau aus islamischer Sicht von Geburt an als Muslimin. Da sie einen Christen geheiratet hatte, wurde ihr Hurerei vorgeworfen. Ishag, die sich inzwischen der katholischen Kirche angeschlossen hat, erklärte zu ihrer Religionszugehörigkeit: "Ich bin Christin und war niemals Muslimin."

Menschenrechtler: Dauerhafte Appelle haben Erfolg

Der Referent für Religionsfreiheit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Walter Flick (Frankfurt am Main), erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: "Der Fall zeigt, dass ausdauernde internationale Appelle Erfolg haben." Die IGFM hatte Anfang Juli rund 1.600 Unterschriften bei der sudanesischen Botschaft in Berlin mit der Forderung übergeben, Ishag in ein Land ihrer Wahl ausreisen zu lassen. Flick erinnerte zugleich an weitere Christen, die zum Tode verurteilt wurden und nicht vergessen werden dürften. Als Beispiele nannte er Asia Bibi und das Ehepaar Shafaqat Emmanuel und Shagufta Kasuar in Pakistan. Ihnen wird vorgeworfen, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Flick verwies auf eine Aufforderung im Neuen Testament: "Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen!" (Hebräer 13,3). (idea)

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