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Sterbehilfe: Kirchen begrüßen Beschluss des Bundestages

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 13.11.2015 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(Adventisten heute-Aktuell, 13.11.2015) Die Kirchen haben begrüßt, dass künftig die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verboten ist. Vertreter der Evangelikalen und der Lebensrechtsbewegung halten das am 6. November vom Bundestag beschlossene Gesetz aber nicht für ausreichend, um Schwerstkranke am Lebensende zu schützen. Der Entwurf der Abgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) erhielt in der dritten Lesung 360 Stimmen. 233 Abgeordnete stimmten dagegen, neun enthielten sich. Damit wird eine auf Gewinn und Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe – wie sie etwa durch manche Vereine geschieht – strafbar sein. Eine Assistenz bei der Selbsttötung durch Angehörige oder Ärzte bleibt erlaubt, wenn sie nicht auf Wiederholung zielt, also auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Die vier Gesetzentwürfe reichten von einem kompletten Verbot jeglicher Beihilfe zur Selbsttötung bis hin zur Erlaubnis der organisierten Beihilfe für Ärzte und Sterbehilfevereine.

Bedford-Strohm: Gesetz lässt Gewissensspielräume

Mit dem Beschluss habe der Bundestag “ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt”, erklärten gemeinsam der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), die Präses der EKD-Synode, Irmgard Schwaetzer (Berlin), der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (München), und der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück (Traunwalchen/Oberbayern). Es sei eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde. Das neue Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden.
Die Kirchenvertreter äußern sich zugleich dankbar für das am 5. November beschlossene Gesetz, Sterbende durch die Hospiz- und Palliativmedizin besser zu versorgen. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (Düren), nannte das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ein wichtiges Signal zum Schutz der Menschenwürde am Ende des Lebens. Auf dem Gesetzeswege könnten aber niemals alle Ausnahmesituationen persönlichen Sterbens geregelt werden. Auch diesbezüglich habe der Gesetzgeber weise geurteilt.

VEF-Präsident: Das Parlament hat sich für den besten Entwurf entschieden

Der Präsident der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), Ansgar Hörsting (Witten), lobte ebenfalls den Beschluss: “Das Parlament hat sich für den aus meiner Sicht besten Entwurf ausgesprochen. Das Leben hat eine unantastbare Würde und auch Unverfügbarkeit. Eine Übertretung dieser Grenze darf niemals normalisiert werden. Deswegen ist es richtig, geschäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten.” Gleichzeitig halte er es für richtig, dass niemand in Einzelfällen eine gesetzliche Strafe fürchten müsse. Hörsting: “Als Christ bin ich natürlich dagegen, dass sich jemand das Leben nimmt und dass andere Menschen ihn dabei unterstützen. Aber ich will gleichzeitig auch nicht, dass jemand, der dies tut, strafrechtlich verfolgt wird”, so Hörsting, im Hauptamt Präses des Bundes Freier Evangelischer Gemeinden.

Steeb: Das Rechtsbewusstsein könnte weiter schwinden

Der strikteste Gesetzentwurf unter der Federführung der Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe (alle CDU) bekam in der zweiten Lesung 37 Stimmen. Er wollte Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung ohne Ausnahme unter Strafe stellen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), der diesen Antrag unterstützt hatte, nannte die Mehrheit für den Griese/Brand-Entwurf dennoch einerseits eine gute Entscheidung. Denn nun werde Gruppen, “die organisiert und gewerblich andere Menschen in den Tod schicken, das Handwerk gelegt”.
Steeb befürchtet aber andererseits, dass durch das neue Gesetz das Rechtsbewusstsein weiter schwindet. Denn es sehe vor, dass Angehörige, Ärzte oder Pflegekräfte beim Suizid helfen dürfen. Das könne in weiten Teilen der Gesellschaft zu der Auffassung führen, dass eine solche Assistenz auf privater Ebene ethisch unbedenklich sei, und dass der ärztliche Auftrag, zu heilen und nicht zu schaden, ins Gegenteil verkehrt werde: “Und das halte ich definitiv für falsch.” (idea)

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