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So halten es die Bundesländer mit den Gottesdiensten

Noch sind die Stühle in den Kirchen und Gemeinden leer. (Foto: N. Spöhr)

In den neuen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus haben die Regierungsvertreter der Länder auch Regeln zu religiösen Zusammenkünften getroffen. So sind nun in einigen Bundesländern bereits wieder Gottesdienste im kleinen Kreis möglich. Andere werden Anfang Mai folgen. Die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) gibt einen Überblick, was in welchem Bundesland ab wann erlaubt ist.

Baden-Württemberg

Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) sollen ab Mai die Kirchen wieder für Gottesdienste geöffnet werden können. Die Bedingungen würden derzeit mit den Kirchen besprochen. Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh (Karlsruhe), teilte mit, dass die genauen Vorgaben „gemeinsam mit den anderen Kirchen in Baden-Württemberg, den zuständigen Fachleuten und den staatlichen Behörden“ erarbeitet würden. Es werden ihm zufolge „weiterhin besondere Gottesdienste sein, denn wir leben in besonderen Zeiten“.

Bayern

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kann sich öffentliche Gottesdienste unter Auflagen wieder ab dem 3. Mai vorstellen. Es muss ihm zufolge Zugangsbegrenzungen und Hygienekonzepte geben und der Mindestabstand eingehalten werden.

Berlin

In Berlin sind laut Senatsbeschluss ab dem 22. April wieder Gottesdienste für bis zu 50 Teilnehmer möglich. Nicht als Teilnehmer berechnet werden Gebetsleiter, Musiker sowie Menschen, die Hilfsdienste übernehmen. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie das Führen einer Anwesenheitsliste. Auch kleinere Versammlungen unter freiem Himmel sollen dann wieder erlaubt und mit bis zu 20 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei sein, etwa Trauerfeiern, Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen.

Brandenburg

In Brandenburg können seit dem 20. April wieder Gottesdienste im kleinen Kreis zu besonderen Anlässen – Taufen, Bestattungen, Trauerfeiern – stattfinden. Die Begrenzung liegt bei 20 Teilnehmern. Erlaubt ist auch die Begleitung Sterbender in einem kleinen Kreis von Angehörigen. Seelsorger dürfen darüber hinaus auch Kranke begleiten. Dagegen bleiben öffentliche Gottesdienste weiterhin untersagt.

Bremen

Aus Bremen teilte die Referatsleiterin für Interkulturelle und interreligiöse Angelegenheiten, Martina Höhns, idea mit, dass derzeit noch Gespräche mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften liefen und geprüft werde, „unter welchen Voraussetzungen und in welchen Schritten Gottesdienste unter Einhaltung der strengen Anforderungen des Gesundheits- und Infektionsschutzes möglich sein können“.

Hamburg

Für Hamburg liegen bislang keine Angaben vor. Allerdings wurde der deutschlandweit größte Motorrad-gottesdienst (Mogo) am Hamburger Michel abgesagt. Er hätte am 14. Juni stattfinden sollen. Wie der zuständige Mogo-Pastor, Lars Lemke, erläuterte, wird es auch keine Ersatzveranstaltung im kleinen Rahmen geben. Es sei im Moment nicht die richtige Zeit, unbeschwert ein Biker-Fest zu feiern, so Lemke. Im vergangenen Jahr zählte der Gottesdienst 18.000 Teilnehmer.

Hessen

Der hessische Regierungssprecher, Staatssekretär Michael Bußer (Wiesbaden), sagte idea, dass das Thema Gottesdienstöffnung auch bei der nächsten Schaltkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 30. April ein Thema sein werde. Wenn die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten Konzepte auf Zustimmung stießen, würden sie zeitnah auch in Hessen umgesetzt. Dort drängen vor allem die katholischen Bistümer Limburg und Fulda darauf, Gottesdienste wieder zu erlauben.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung (Darmstadt) hat die evangelischen Gemeinden hingegen zur Geduld aufgerufen. Wie er am 23. April nach der Sitzung des Krisenstabs seiner Kirche mitteilte, sollte es öffentliche Gottesdienste frühestens ab den 10. Mai wieder geben. Derzeit müssten die zwingend notwendigen Schutzkonzepte noch geprüft und dann mit Bund und Ländern abgestimmt werden. Selbst wenn Gottesdienste bereits Anfang Mai möglich seien, empfehle er aber dennoch den späteren Termin, um genug Zeit zur Vorbereitung zu haben.

Ähnlich hatte sich zuvor der Leiter des Stabsbereichs Öffentlichkeitsarbeit der hessen-nassauischen Kirche, Oberkirchenrat Stephan Krebs (Darmstadt), geäußert: „Unsere Haltung ist geduldiger als die der katholischen Kirche.“ An erster Stelle stehe, Menschen nicht zu gefährden: „Die Vorstellung, Infektionsketten zu befeuern, ist uns unangenehm.“

Niedersachsen

Der Stellvertretende Sprecher der Niedersächsischen Landesregierung, Gert Hahne (Hannover), sagte idea, Niedersachsen sei an einem möglichst einheitlichen Vorgehen der Bundesländer interessiert: „Eine abgestimmte Entscheidung soll bei der nächsten Telefonkonferenz zwischen Bund und Ländern am 30. April getroffen werden.“ Bund und Länder ständen mit den Vertretern der Kirchen im Austausch darüber, „wie Gottesdienst und Infektionsschutz in Einklang gebracht werden können“. Dazu erklärte der stellvertretende Sprecher der hannoverschen Landeskirche, Benjamin Simon-Hinkelmann, dass in Niedersachsen wieder Gottesdienste ab dem 10. Mai denkbar seien, wenn Bund und Länder die Vorschläge der Kirchen akzeptierten. Das gelte dann auch für Trauerfeiern.

Mecklenburg-Vorpommern

Der Pressesprecher des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, Tilo Stolpe (Schwerin), verwies gegenüber idea auf eine Telefonkonferenz der für Kirchen- und Religionsangelegenheiten zuständigen Justizministerin Katy Hoffmeister mit den Kirchen, dem Islamischen Bund Rostock sowie den jüdischen Gemeinden am 20. April. Dabei hätten alle Gesprächspartner „den Willen für ein gemeinsames Vorgehen unterstrichen“. Man suche derzeit nach einer Regelung, die ab dem 4. Mai gelten soll: „Alle Glaubensgemeinschaften haben ihren Verzicht auf Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen bis zum 3. Mai erklärt.“ Die Ministerin: „Überlegungen stellen wir noch darüber an, ob und welche Personenzahlbeschränkung verhältnismäßig wäre.“

Nordrhein-Westfalen

In NRW sind öffentliche Gottesdienste ab dem 1. Mai wieder möglich. Das teilte die Landesregierung am Abend des 23. April mit. Sie habe Konzepte der Religionsgemeinschaften erhalten, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können. Weitere Details wurden bislang nicht veröffentlicht. Die Landesregierung weist ferner darauf hin, dass nur in NRW der Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten gewesen sei, sondern dass sie es als ausreichend erachtet habe, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sollen Gottesdienste ab Mai wieder möglich sein, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am 18. April nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Bistümer ihres Bundeslandes mitteilte. Der Präsident der pfälzischen Landeskirche, Christian Schad (Speyer), zeigte sich dankbar. Man wolle in dieser Woche „abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen vorlegen“, damit ab dem 3. Mai Kirchen wieder für Gottesdienste geöffnet werden könnten.

Saarland

Im Saarland sind Zusammenkünfte im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen weiterhin verboten. Der individuelle Besuch solcher Gebäude und Häuser anderer Glaubensgemeinschaften bleibt jedoch erlaubt, sofern der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte: „Ich glaube, die Chancen stehen gar nicht schlecht, dass man zum Pfingstfest wieder Gottesdienste durchführen kann.“

Sachsen

Sachsen lockerte als erstes Bundesland das strenge Verbot öffentlicher Gottesdienste. Seit dem 20. April sind im Freistaat wieder Gottesdienste und Andachten erlaubt – allerdings nur im kleinen Rahmen mit bis zu 15 Teilnehmern. Erlaubt ist auch die Begleitung Sterbender in einem kleinen Kreis von Angehörigen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 3. Mai. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens kündigte an, unverzüglich die erforderlichen Schutzkonzepte für alle Formate kirchlichen Lebens zu erarbeiten. In der Leipziger Thomaskirche und der Dresdner Frauenkirche finden laut eigenen Angaben vorerst trotzdem keine Feiern statt. „Selbst wenn wir 10 Gottesdienste hintereinander anbieten, riskieren wir vor der Tür einen Ansturm der Risikogruppen und werden dennoch Menschen abweisen müssen“, so Thomaspfarrerin Britta Taddiken (Leipzig).

Sachsen-Anhalt

Nach wie vor verboten sind religiöse Zusammenkünfte und Gottesdienste in Sachsen-Anhalt. Allein kirchlichen Trauungen und Trauerfeiern dürfen bislang im engsten Familien- und Freundeskreis und unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein liegen bislang keine Angaben vor.

Thüringen

In Thüringen sind Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte ab dem 23. April mit Einschränkungen wieder möglich. So ist die Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen auf maximal 30, unter freiem Himmel auf höchstens 50 beschränkt. Die Bestimmung gilt für Kirchengebäude, Moscheen und Synagogen sowie in Kulträumen anderer Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften. Auch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland will zeitnah Details zu den konkreten Bedingungen wie etwa Hygieneregeln, Gesang oder Abendmahl bekanntgeben.

 


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