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Organspende: Deutscher Ethikrat uneinig über den Hirntod

("Adventisten heute"-Aktuell, 27.2.2015) Der Deutsche Ethikrat ist uneinig, ob der Hirntod - das unumkehrbare Erlöschen aller Hirnfunktionen - ein geeignetes Kriterium ist, um den Tod eines Menschen festzustellen. Das geht aus einer 189-seitigen Stellungnahme hervor, die am 24. Februar in Berlin vorgestellt wurde. Danach ist eine Mehrheit der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist. Diese Sichtweise liegt auch dem deutschen Transplantationsgesetz zugrunde. Dagegen hält eine Minderheit des Ethikrates den Hirntod nicht für den Tod des Menschen. Die Entscheidung fiel mit 18 zu 7 Stimmen.
Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine Organentnahme nach dem Tod festzuhalten ist. Die Durchführung der Hirntoddiagnostik erfordere hohe medizinische Fachkompetenz. Ärzte müssen nach den gesetzlichen Vorgaben den Spender unabhängig voneinander untersuchen und dürfen nicht an der Transplantation beteiligt sein. Der Ethikrat forderte die Ärztekammern dazu auf, durch Weiterbildung sicherzustellen, dass flächendeckend und zeitnah kompetente Ärzte für die Hirntoddiagnostik zur Verfügung stehen. Dem Gremium gehören 25 Mitglieder aus Politik, Wissenschaft und den Kirchen an.

Christliche Ethiker begrüßen Stellungnahme als ausgewogen

Der Prorektor der Freien Theologischen Hochschule Gießen und Direktor des dortigen Instituts für Ethik und Werte, Stephan Holthaus, bezeichnete die Stellungnahme des Ethikrates als ausgewogen und kenntnisreich. Sie könne angesichts von Tausenden von Kranken, die dringend auf ein Organ warten, neues Vertrauen schaffen. Holthaus gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: "Ich begrüße das Mehrheitsvotum für die Organspende ausdrücklich."
Lob äußerte auch der evangelische Theologieprofessor Ulrich Eibach (Bonn). Es sei wünschenswert, dass die Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden. Alle Mitglieder stimmten darin überein, dass bei einem sicher festgestellten Tod des gesamten Gehirns Organe entnommen werden dürfen, wenn der Organspender dem zugestimmt hat oder nach Ansicht seiner Angehörigen zustimmen würde. Eibach: "Die seelischen Probleme, die für Angehörige bei einer Organentnahme entstehen, werden aufgezeigt und Verbesserungen im Umgang mit ihnen angemahnt. Vor allem soll jeder Druck auf sie in Richtung einer Zustimmung zur Organentnahme vermieden werden."

Widerspruch von "Christdemokraten für das Leben"

Widerspruch äußerte die stellvertretende Bundesvorsitzende der innerhalb der CDU/CSU tätigen Initiative "Christdemokraten für das Leben", Odila Carbanje (Nordwalde bei Münster). Die Diagnose des Hirntodes als Tod des Menschen sei umstritten. So sprächen manche Kliniken in den USA auch vom "gerechtfertigten Töten". Ein Mensch, egal in welcher Lebensphase, dürfe jedoch nicht getötet werden, auch dann nicht, wenn ein guter Zweck damit verfolgt wird. Carbanje: "Solange noch geringste Zweifel daran bestehen, dass der ‚Hintod‘ der Tod des Menschen ist, darf er kein Kriterium für eine Organentnahme sein." Sie verwies auf einen Fall im Raum Bremen im Januar. Dort hatten Ärzte eine Organspenden-Operation abgebrochen, weil der Hirntod des Spenders nicht korrekt diagnostiziert worden war. Zuvor hatte es ähnliche Fälle gegeben. (idea)



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