Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine Organentnahme nach dem Tod festzuhalten ist. Die Durchführung der Hirntoddiagnostik erfordere hohe medizinische Fachkompetenz. Ärzte müssen nach den gesetzlichen Vorgaben den Spender unabhängig voneinander untersuchen und dürfen nicht an der Transplantation beteiligt sein. Der Ethikrat forderte die Ärztekammern dazu auf, durch Weiterbildung sicherzustellen, dass flächendeckend und zeitnah kompetente Ärzte für die Hirntoddiagnostik zur Verfügung stehen. Dem Gremium gehören 25 Mitglieder aus Politik, Wissenschaft und den Kirchen an.
Christliche Ethiker begrüßen Stellungnahme als ausgewogen
Der Prorektor der Freien Theologischen Hochschule Gießen und Direktor des dortigen Instituts für Ethik und Werte, Stephan Holthaus, bezeichnete die Stellungnahme des Ethikrates als ausgewogen und kenntnisreich. Sie könne angesichts von Tausenden von Kranken, die dringend auf ein Organ warten, neues Vertrauen schaffen. Holthaus gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: "Ich begrüße das Mehrheitsvotum für die Organspende ausdrücklich."Lob äußerte auch der evangelische Theologieprofessor Ulrich Eibach (Bonn). Es sei wünschenswert, dass die Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden. Alle Mitglieder stimmten darin überein, dass bei einem sicher festgestellten Tod des gesamten Gehirns Organe entnommen werden dürfen, wenn der Organspender dem zugestimmt hat oder nach Ansicht seiner Angehörigen zustimmen würde. Eibach: "Die seelischen Probleme, die für Angehörige bei einer Organentnahme entstehen, werden aufgezeigt und Verbesserungen im Umgang mit ihnen angemahnt. Vor allem soll jeder Druck auf sie in Richtung einer Zustimmung zur Organentnahme vermieden werden."