Das BSV stellte fest, dass viele christliche Jugendwerke die Glaubensförderung in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellten. Dies entspreche nicht dem neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz, befand das Bundesamt. Junge Menschen sollen laut BSV ganzheitlich gefördert und nicht für einen übergeordneten Zweck instrumentalisiert werden. Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht fanden betroffene Jugendverbände keine Gnade. Alle bisher behandelten Beschwerden der Jugendverbände gegen den BSV-Entscheid wurden abgelehnt.
Neue Charta für Jugendorganisationen: lebensnah, respektvoll, christlich
("Adventisten heute"-Aktuell, 22.4.2016) Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) strich im Jahr 2014 mehr als einem Duzend christlicher Jugendverbände die Fördergelder. Acht von ihnen haben eine "Charta für christliche Kinder- und Jugendarbeit" erarbeitet, in der sie gemeinsam ihre Ziele und Arbeitsweise erklären, nach der sich ihre Jugendarbeit ausrichtet. Laut der Medienmitteilung der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA trifft der Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), diese hart. Seither fehlten in den Kassen dieser Organisationen jährlich über 670.000 Franken.
Das BSV stellte fest, dass viele christliche Jugendwerke die Glaubensförderung in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellten. Dies entspreche nicht dem neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz, befand das Bundesamt. Junge Menschen sollen laut BSV ganzheitlich gefördert und nicht für einen übergeordneten Zweck instrumentalisiert werden. Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht fanden betroffene Jugendverbände keine Gnade. Alle bisher behandelten Beschwerden der Jugendverbände gegen den BSV-Entscheid wurden abgelehnt.
Das BSV stellte fest, dass viele christliche Jugendwerke die Glaubensförderung in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellten. Dies entspreche nicht dem neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz, befand das Bundesamt. Junge Menschen sollen laut BSV ganzheitlich gefördert und nicht für einen übergeordneten Zweck instrumentalisiert werden. Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht fanden betroffene Jugendverbände keine Gnade. Alle bisher behandelten Beschwerden der Jugendverbände gegen den BSV-Entscheid wurden abgelehnt.
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