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Missbrauch: Katholische Kirche beschließt Entschädigungszahlungen

Die Kirche werde sich bei ihren Zahlungen an die Höhe von Schmerzensgeldern anlehnen, die staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zusprechen, heißt es in einem Grundsatzpapier, das die Bischöfe verabschiedeten. (Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de)

Die katholische Kirche will an Opfer von sexuellem Missbrauch Entschädigungen von bis zu 50.000 Euro zahlen. Das beschloss die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer Frühjahrstagung vom 3. bis 5. März in Mainz. Die Kirche werde sich bei ihren Zahlungen an die Höhe von Schmerzensgeldern anlehnen, die staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zusprechen, heißt es in einem Grundsatzpapier, das die Bischöfe verabschiedeten. Die Leistungen werden demnach zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall liegen. Über die Ansprüche entscheiden unabhängige Kommissionen in unbürokratischen Verfahren. Sie sollen sich jeweils am oberen Bereich des Ermessensrahmens orientieren. Zu ersten Auszahlungen könne es voraussichtlich am Jahresende kommen. Darüber hinaus werde die Kirche weiterhin Kosten für Psychotherapien und Paartherapien der Betroffenen übernehmen. Der Opferverband „Eckiger Tisch“ kritisierte in einer Stellungnahme, die beschlossenen Zahlungen seien „lächerlich gering“ und keine echten Entschädigungen für das erlittene Leid der Opfer.

Annäherung an evangelische Praxis

Ein EKD-Sprecher erklärte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, die EKD werde die Überlegungen der Bischofskonferenz zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle sorgfältig auswerten. „Nach unserem ersten Eindruck nähern sie sich im Kern der Praxis der Mehrzahl der evangelischen Gliedkirchen in der EKD an, die den Betroffenen über ihre unabhängigen Kommissionen je individuell materielle Leistungen in bis zu mittlerer fünfstelliger Höhe zusprechen“, so der Sprecher. Bisher sei die Praxis der unabhängigen Kommissionen je nach Landeskirche unterschiedlich. Das gelte sowohl hinsichtlich Besetzung und Verfahren der Kommissionen, als auch hinsichtlich der Höhe der zugesprochenen Leistungen. Die Synode der EKD habe aber sich im November 2019 für eine Vereinheitlichung ausgesprochen.


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