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Grundsatzentscheidung zur Frauenordination veröffentlicht

("Adventisten heute"-Aktuell, 19.8.2016) Die überregionale Kirchenleitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nord- und Ostdeutschland (Norddeutscher Verband, NDV) hat eine Stellungnahme zur Ordination von Frauen zum Dienst als Pastorin veröffentlicht. Zukünftig im Bereich des NDV durchgeführte Ordinationen könnten demnach bei den Adventisten keine weltweite Geltung mehr beanspruchen, sondern seien auf Deutschland beschränkt. Dort gibt es neben dem Norddeutschen auch den Süddeutschen Verband (SDV). Die bisherige Form der Segnung von Pastorinnen wird nun in gleicher Weise auch den männlichen Kollegen zugesprochen.

Einschränkungen auf Deutschland - aber beide Geschlechter gleichbehandelt

In einer Grundsatzentscheidung, die vom adventistischen Kirchenleitungsgremium des NDV (NDV-Verbandsausschuss) bereits im Juni beschlossen und nun veröffentlicht wurde, wird "Ordination" nicht wie bisher als weltweit gültige Einsegnung verstanden, sondern auf das Gebiet der deutschen Kirchenleitung beschränkt. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: "Der NDV bekennt sich zur biblischen Praxis der Handauflegung mit Segensgebet als sichtbarem Zeichen der Kirche, seine Pastoren und Pastorinnen zum hauptamtlichen Dienst in den Gemeinden zu beauftragen. In diesem Sinn spricht der NDV von "Ordination-." Diese "wird Männern und Frauen ohne Unterschied zugesprochen und gilt nur im Gebiet des NDV/SDV, da unsere Gremien nur für diesen Bereich entscheiden können". Die Kirchenleitung des NDV möchte dadurch der bereits bestehenden Beschlusslage auf ihrem Gebiet Rechnung tragen, ohne formal gegen die weltweit gültigen Richtlinien (Working Policy) der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) zu verstoßen.

Adventistische Weltsynode lehnte Ordination von Pastorinnen 2015 erneut ab

Am 8. Juli 2015 hatten es die rund 2.300 Delegierten der adventistischen Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio, Texas/USA, als oberstes Gremium der Freikirche mit rund 40 zu 60 Prozent abgelehnt, den weltweit dreizehn teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) die Kompetenz zu erteilen, adventistische Pastorinnen in ihrem Verwaltungsgebiet zum Pastorendienst zu ordinieren. Frauen können nach ihrem Theologiestudium in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar als Pastorin "gesegnet" werden und damit fast alle Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vornehmen, doch ordiniert werden nur männliche Geistliche. Damit ist Pastorinnen grundsätzlich auch das Amt des Präsidenten ("Vorsteher") einer regionalen oder überregionalen Freikirchenleitung verwehrt, das eine Ordination erfordert. Die aktuelle Stellungnahme des NDV öffnet nun auch dieses Amt für Frauen, sieht dafür aber eine erneute Ordination vor: "Die Wahl eines Pastors oder einer Pastorin in den leitenden Dienst als Vorsteher/in wird durch eine erneute Beauftragung/"Ordination- vollzogen."

Deutsche Freikirchenleitung für Frauen als vollbeauftragte Pastorinnen

Die Vorstände des Nord- und Süddeutschen Verbandes der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten hatten bereits in einer Stellungnahme vom 14. Juli 2015 die Entscheidung in San Antonio zur Frauenordination bedauert. In ihrer Stellungnahme hieß es: "Eine positive Antwort wäre aus unserer Sicht angemessen und überfällig gewesen und hätte dem mutigen (Pionier-)Geist der Adventbewegung besser entsprochen." Während die Vorstände den Willen der Mehrheit der Vollversammlung respektierten, würden sie jedoch entschieden jeder Form der Diskriminierung von Frauen entgegentreten. "Wir glauben, dass Männer wie Frauen mit denselben Gaben ausgestattet werden, die für den Dienst als Pastor/Pastorin erforderlich sind. Deshalb werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Frauen als vollbeauftragte Pastorinnen in unseren Gemeinden einzusetzen", so die Vorstände. (APD) Die Stellungnahme in deutscher und englischer Sprache zum Herunterladen

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