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Gesetzentwurf: Letzter Ausweg für Schwangere in Not

("Adventisten heute"-Aktuell, 15.3.2013) Über sogenannte Babyklappen, in denen Mütter ihr Neugeborenes anonym ablegen können, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Einerseits sind solche Einrichtungen oft der letzte Ausweg für verzweifelte Schwangere; andererseits wird das Kind möglicherweise nie erfahren, wer seine Mutter ist. Abhilfe schaffen soll ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums, den das Kabinett am 13. März beschlossen hat. Er regelt die "vertrauliche Geburt". Diese soll - so eine Pressemitteilung des Ministeriums - "eine echte Alternative" schaffen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Babyklappen nach drei Jahren überprüfen

Der Gesetzentwurf sieht folgende Vorgehensweise vor: Ansprechpartner für die werdenden Mütter sind die Schwangerenberatungsstellen. Nach Vereinbarung einer vertraulichen Geburt mit einer solchen Einrichtung bringen die Frauen ihr Kind in einer Klinik zur Welt. Ihre Identität müssen sie dort nicht preisgeben. Die persönlichen Daten der Mutter werden in einem verschlossenen Umschlag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Das Kind hat mit 16 Jahren das Recht, den Namen der Mutter zu erfahren - es sei denn, diese widerspricht, weil sie Gefahren für Leib, Gesundheit oder persönliche Freiheiten fürchtet. Dann muss ein Familiengericht entscheiden, ob das Interesse der Mutter oder das des Kindes überwiegt.
Vorgesehen ist ferner, dass nach drei Jahren sowohl anonyme und vertrauliche Geburten als auch Babyklappen ausgewertet werden. Bei den Klappen geht es vor allem um deren Nutzung, die Einhaltung der Standards für den Betrieb und den Verbleib der abgelegten Kinder. Derzeit arbeitet laut Informationen der Ärzte-Zeitung (Neu-Isenburg) das Ministerium daran, bundesweite Maßstäbe zu entwickeln.

"Klappe am Ende einer langen Kette von Hilfsangeboten"

Pastor Heino Masemann, Geschäftsführer des Landesvereins für Innere Mission (Hannover), der Träger des Netzwerkes "Notruf Mirjam" in Niedersachsen ist, würdigte gegenüber idea die vorgesehene Regelung als zusätzliches Angebot. Gleichzeitig rät er davon ab, die Babyklappen als überflüssig anzusehen: Wenn nur ein Kind dadurch überlebe, hätten sie ihre Berechtigung erwiesen. Masemann: "Die Frauen befinden sich in einer extremen Notsituation, in der der sie sich nicht anders zu helfen wissen. Sie wollen und können nur auf diese Art für ihr Kind sorgen. Das möchten wir unterstützen. Natürlich steht die Klappe bei uns erst am Ende einer langen Kette von Hilfsangeboten." Zu dem Netzwerk, das 2001 von der damaligen hannoverschen Landesbischöfin Margot Käßmann ins Leben gerufen wurde, gehören ein rund um die Uhr besetztes Notruftelefon sowie Beratungs-, Wohn- und Ausbildungsangebote. Zudem unterhält es ein Babykörbchen in Hannover.

"Rechtssichere Entscheidungsgrundlage"

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, hebt hervor, dass die Anonymität der leiblichen Mutter gewahrt werde: "Ihr wird für eine ausreichend lange Zeit garantiert, dass ihre Daten geheim bleiben, damit sie Hilfe annehmen kann und eine Lösung für ihren Konflikt findet." Mit der vertraulichen Geburt erhielten die betroffenen Frauen und alle anderen Beteiligten eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage. Auch beim Deutschen Caritasverband (Berlin) und beim Sozialdienst katholischer Frauen (Dortmund) stößt das Gesetz auf Zustimmung. Caritas-Präsident Peter Neher: "Wir begrüßen, dass durch das Gesetz sowohl die Notlage der Frau gesehen und ihrem Wunsch nach Vertraulichkeit Rechnung getragen wird als auch dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Herkunft entsprochen wird."
Rund 1.000 Kinder sind zwischen 1999 und 2010 anonym geboren, in einer Babyklappe abgelegt oder anonym übergeben worden. Sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Klappen-Kritiker bemängeln, dass diese nicht geeignet seien, Kinder zu retten, und dass die eigentliche Zielgruppe, etwa Prostituierte oder Drogenabhängige, nicht erreicht werde. Der Deutsche Ethikrat hatte 2009 empfohlen, Babyklappen zu schließen, weil das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft verletzt werde. (idea)


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