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Fast dreimal so viele Beschwerden über Werbeinhalte

Auf Widerspruch stieß demnach beispielsweise die Werbung eines Fernsehsenders, der sein Programm für die Osterfeiertage mit einem abgewandelten Bibeltext bewarb – die Maßnahme aufgrund der eingegangenen Beschwerde aber beendete. (Foto: Reinhard Grimm/ pixelio.de)

Die Beschwerden über Werbeinhalte haben sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Das geht aus dem Jahrbuch „Deutscher Werberat 2020“ hervor. Insgesamt kamen aus der Bevölkerung im vergangenen Jahr demnach 3.636 Beschwerden zu 793 Maßnahmen. 2018 waren es 1.235 Eingaben zu 702 Werbemaßnahmen. Von den 2019 geprüften Fällen fielen 279 nicht in die Zuständigkeit der Selbstkontrolleinrichtung. Das Gremium entschied somit nach eigenen Angaben über 514 Werbemaßnahmen (2018: 462). In 141 Fällen (27 Prozent) schloss sich der Werberat der Kritik aus der Bevölkerung an. Davon endeten 13 Fälle mit einer öffentlichen Rüge. In 373 Fällen lag hingegen kein Verstoß gegen den Werbekodex vor. Was die Beschwerdegründe angeht, stand geschlechterdiskriminierende Werbung mit 259 Fällen (2018: 261) an erster Stelle, gefolgt von Beschwerden über Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen (70 Fälle, 2018: 61). Bei elf Beschwerden spielten Werbeinhalte eine Rolle, durch die sich Bürger in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen (2018: 7 Fälle).

Grillrezepte zum „Abendmahl“?: Beschwerde zeigte Wirkung

Auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea teilte die zuständige Koordinatorin für Beschwerden und Statistik, Katharina Jahn-Günther (Berlin) mit, welche Inhalte dabei eine Rolle spielten. Auf Widerspruch stieß demnach beispielsweise die Werbung eines Fernsehsenders, der sein Programm für die Osterfeiertage mit einem abgewandelten Bibeltext bewarb – die Maßnahme aufgrund der eingegangenen Beschwerde aber beendete. Ebenso verhalten habe es sich mit der Anzeige eines Verlags, der ein Buch für Grillrezepte mit dem Spruch „Der biblischste Moment? Euer Abendmahl.“ bewarb. Dazu seien ein Mann am Grill sowie eine größere Gruppe an einer Tafel abgebildet gewesen. Im weiteren Werbetext hieß es: „Bereite den Hungrigen das Grillgut, auf dass sie es essen“. Jahn-Günther: „Vom Werberat mit dieser Kritik konfrontiert, erklärte der Verlag, diese Werbeanzeige nicht mehr zu schalten.“ Gegen eine Beanstandung entschied sich das Gremium im Fall des Weihnachtsliedes „Alle Jahre wieder“. Dabei war auf die Melodie ein Werbetext gesungen worden. Wie der Werberat auf seinem Internetauftritt mitteilt, ist nicht automatisch jeglicher Bezug zu einer Religion als Verletzung religiöser Gefühle anzusehen. Die Frage, ab wann eine Werbung religiöse Gefühle verletzt, sei darum schwer zu pauschalisieren. Dies sei jedoch etwa dann der Fall, wenn Werbung, das Leid Jesu Christi am Kreuz „ins Lächerliche zieht“. Träger des Deutschen Werberats sind die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft zusammengeschlossenen Organisationen der werbenden Wirtschaft, des Handels, der Medien, der Agenturen, der Forschung sowie der Werbeberufe.

Auf Widerspruch stieß demnach beispielsweise die Werbung eines Fernsehsenders, der sein Programm für die Osterfeiertage mit einem abgewandelten Bibeltext bewarb – die Maßnahme aufgrund der eingegangenen Beschwerde aber beendete. (Foto: Reinhard Grimm/ pixelio.de)


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