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Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe?

("Adventisten heute"-Aktuell, 3.7.2015) Über die Frage, ob die Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe stehen soll, hat der Deutsche Bundestag am 2. Juli in erster Lesung debattiert. Zur Abstimmung liegen vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor, die vom Verbot der Suizidbeihilfe bis zu deren Straffreiheit reichen. Am 6. November will der Bundestag einen Beschluss fassen.

Kerstin Griese (SPD): Kein Geschäft mit dem Tod

Die Abgeordnete Kerstin Griese (SPD) forderte "ein klares Nein zu Vereinen, die Sterbehilfe betreiben". Es dürfe "kein Geschäft mit dem Tod" geben. Statt Hilfe zum Sterben müsse es Hilfe beim Sterben geben. Man dürfe Ärzte weder kriminalisieren noch ihnen besondere Rechte zur Suizidhilfe geben. Zu einer humanen Gesellschaft gehöre ein würdevolles Sterben, nicht jedoch die "Dienstleistung Suizid". Sterbehilfevereine müssten deshalb verboten werden. Der Antrag der Abgeordneten Griese, Michael Brand (CDU), Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und Kathrin Vogler (Die Linke) wurde bisher von 170 der 631 Parlamentarier unterzeichnet. Zu den Unterstützern gehören Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (beide CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Peter Hintze (CDU): Ärzte sollen beim Suizid helfen dürfen

Ganz anders sieht es Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU). Nach seiner Ansicht sollte ein leidender Mensch das Recht haben zu entscheiden, ob er seine Todesqualen noch ertragen kann. Kern der Menschenwürde sei es, über die Art seines Sterbens bestimmen zu können. Ärzten sollte erlaubt sein, sterbenskranken Menschen beim Suizid zu helfen. Ärzte hätten Vertrauen verdient und keine neuen Strafvorschriften. Es gehe um die Alternative, "qualvoll oder friedlich" zu sterben. Hintze: "Leiden ist immer sinnlos." Der Antrag von ihm und den SPD-Politikern Carola Reimann und Karl Lauterbach hat etwa 100 Unterstützer.

Renate Künast (Grüne) beruft sich auf den früheren EKD-Ratsvorsitzenden Schneider

Nach Meinung von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) sowie derzeit mehr als 50 Abgeordneten sollte Suizidhilfe straffrei sein, sofern sie von einer erwachsenen, frei verantwortlich handelnden Person gewünscht wird. Künast verwies auf den ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider (Berlin), der angekündigt hatte, seine an Krebs erkrankte Frau notfalls zum assistierten Suizid in die Schweiz zu begleiten. Diese Haltung solle sich der Bundestag zu eigen machen. Es sei unwürdig, wenn sich Menschen in ihrer Not vor den Zug werfen. Wer entschlossen sei, sich selbst zu töten, müsse dies in Würde tun können. Strafbar solle jedoch gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid sein. Finanzielle Interessen dürften dabei keine Rolle spielen.

Patrick Sensburg (CDU): Hilfe zum Suizid generell unter Strafe stellen

Das weitestgehende Verbot fordert der Antrag der CDU-Abgeordneten Prof. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe mit 32 Unterzeichnern, die Anstiftung und Hilfe zum Suizid ohne Ausnahme unter Strafe zu stellen. Wie Sensburg im Bundestag sagte, ist es nicht Aufgabe von Ärzten, zum Suizid zu helfen, sondern dem Sterbenden beizustehen. Richtig sei es deshalb, die schmerzlindernde Medizin auszubauen. Wer die Beihilfe zum Suizid erlaube, öffne eine Tür, die sich nicht mehr schließen lasse. (idea)

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