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Beckstein gegen Vermischung von Politik und Religion

("Adventisten heute"-Aktuell, 5.11.2010) Vor einer kirchlichen Vermischung von Politik und Religion hat der stellvertretende Präses der EKD-Synode, Ministerpräsident a. D. Günther Beckstein (CSU), gewarnt. "Eine Kirche, die sich in den Bereich der weltlichen Macht begibt, gibt ihre Identität auf. Entweder sie strebt einen Gottesstaat an, mit allen bekannten Gefahren für die Freiheit, die wir aus Geschichte und Gegenwart kennen. Oder sie wird weltlich und vergisst ihre geistlichen Anliegen. Diese Gefahr ist aufgrund der Neigung der Kirchen, sich zu allem und jedem zu äußern, die größere." Das sagte Beckstein bei einer Veranstaltung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CSU am 25. Oktober in München.
Gegen eine Vermischung von Politik und Religion spreche auch, dass ein Staat, der sich in religiöse Belange einmische, zu weltanschaulicher Intoleranz neige. Deshalb sollte an der vom Reformator Martin Luther (1483-1546) formulierten "Zwei-Reiche-Lehre" festgehalten werden, die zwischen kirchlicher und weltlicher Regierungsweise unterscheidet. Sie sei ein freiheitsförderndes Element, so Beckstein. Dieser Gedanke spiele auch in der Auseinandersetzung mit dem Islam eine wichtige Rolle.

Christentum soll Leitkultur bleiben

Ferner plädierte er dafür, am Christentum als Leitkultur in Deutschland festzuhalten. Es beruhe auf der Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde vor Gott und den Menschen habe, "weil jeder im selben Maß Ebenbild des liebenden Gottes ist". Zusammen mit den Einflüssen aus griechischer und römischer Antike sowie aus Judentum, Humanismus und Aufklärung ergäben sich unverzichtbare Grundrechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten vor 60 Jahren kein neues Menschenbild oder Wertegerüst geschaffen, sondern aufgegriffen, "was nach Überzeugung aller im Angesicht der Gräuel des Nationalsozialismus wieder Geltung erlangen musste". Dies werde durch den Gottesbezug in der Präambel des deutschen Grundgesetzes und in der Präambel der Bayerischen Verfassung belegt. (idea)

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