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Bayern: Landessynode beschließt Gesetz gegen sexuelle Gewalt

Der Leiter des Landeskirchenamtes, Nikolaus Blum (München), sprach von einem wichtigen Zeichen für Betroffene, „dass wir ihre Nöte und Schmerzen wahrgenommen haben und aus Schmerzenserfahrungen eine Lehre ziehen“. (Foto: Joseph Pearson/ unsplash.com)

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern verstärkt ihren Einsatz gegen sexuellen Missbrauch in Kirche und Diakonie. Auf ihrer digitalen Tagung beschlossen die Landessynodalen am 26. November einstimmig ein Gesetz gegen sexualisierte Gewalt. Der Leiter des Landeskirchenamtes, Nikolaus Blum (München), sprach von einem wichtigen Zeichen für Betroffene, „dass wir ihre Nöte und Schmerzen wahrgenommen haben und aus Schmerzenserfahrungen eine Lehre ziehen“. Fälle von sexuellem Missbrauch sollen künftig vermieden werden, so Blum. Er ist auch Mitglied im Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Für die Umsetzung des sogenannten Präventionsgesetzes stehen ihm zufolge rund fünf Millionen Euro für drei bis vier Jahre bereit. Viele der darin beschriebenen Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen würden in der Praxis bereits umgesetzt.

Das Gesetz bilde nun eine einheitliche Rechtsgrundlage für die bayerische Landeskirche und diakonischen Einrichtungen. Es gilt für deren haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter etwa für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Behinderten sowie in der Seelsorge. Verurteilte Sexualstraftäter dürfen demnach in diesen Bereichen keine Tätigkeit ausüben. Unter anderem werden alle Gemeinden der Landeskirche verpflichtet, nach einer Risikoanalyse ein Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch zu entwickeln.

46 Personen erhielten bisher eine Entschädigung

Weiter regelt das „Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ finanzielle Hilfen für Menschen, die als Kinder und Jugendliche von Mitarbeitern der Kirche und Diakonie sexuell missbraucht wurden. Voraussetzung für Zahlungen „in Anerkennung des erlittenen Leides“ ist, dass von den Tätern kein Ausgleich – wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz – mehr zu erlangen ist. Über Anträge entscheidet eine „Unabhängige Kommission“. Seit 1999 haben sich etwa 150 Betroffene an die bayerische Landeskirche gewandt, wie das Landeskirchenamt auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte. 47 Personen beantragten eine Entschädigung; 46 erhielten diese. Die Straftaten sind den Angaben zufolge verjährt. Bislang seien insgesamt mehr als 900.000 Euro ausgezahlt worden, so das Landeskirchenamt.

Führungszeugnis bei Einstellung

Festgeschrieben im Gesetz ist auch ein „Abstands- und Abstinenzgebot“. Mitarbeiter müssen eine angemessene Balance von Nähe und Distanz wahren. In der Seelsorge ist jeglicher sexuelle Kontakt verboten. Ferner müssen Mitarbeiter künftig bei Einstellung auf eigene Kosten ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und danach spätestens alle fünf Jahre. Ausnahmen sind erlaubt bei ehrenamtlichen Mitarbeitern. Das Kirchenparlament tagte vom 22. bis 26. November. Die bayerische Landeskirche hat 2,33 Millionen Mitglieder in 1.536 Kirchengemeinden. Der Landessynode gehören 108 Mitglieder an.


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