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Adventistischer Religionsfreiheit-Experte enttäuscht über Schweizer Minarett-Bauverbot

(AdventEcho online, 18.12.2009) "Das Schweizer Verbot zum Bau neuer Minarette zeigt, wie viel Bemühungen noch notwendig sind, um verständlich zu machen, was Religionsfreiheit wirklich bedeutet", äußerte Dr. John Graz (Silver Spring, Maryland/USA), Direktor für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Siebenten-Tags-Adventisten, enttäuscht. "Das gilt selbst für die Schweiz, eine der freiesten Nationen der Welt." Es werde behauptet, das Verbot habe nichts mit Feindschaft gegenüber dem Islam zu tun, sagte Graz, sondern es gehe vielmehr um die Zurückweisung einer islamistisch-politischen Ideologie. Allgemein seien die Befürworter des Verbotes sogar der Meinung, dass die Volksabstimmung kein Schlag gegen die religiöse Freiheit gewesen sei. Er sehe das jedoch anders.

Nur vier Kantone mehrheitlich dagegen

Graz, selbst aus der Schweiz stammend, wies darauf hin, dass nur vier der 26 stimmberechtigten Kantone sich mehrheitlich gegen das Minarett-Verbot ausgesprochen hätten. Dabei sei die Anzahl der Gegner von Minaretten im städtischen französischsprachigen Bereich und in der Humanistenstadt Basel deutlich geringer gewesen als in den ländlichen deutschsprachigen Regionen. Bezeichnenderweise habe es in Gebieten mit Moscheen weniger Befürworter eines Minarett-Verbotes gegeben. Auf Unmut stieß bei Graz auch ein provokatives Plakat der Anti-Minarett-Initiative. Auf dem Poster ist eine Frau im schwarzen Tschador vor einer Schweizer Fahne mit raketenähnlichen Minaretten zu sehen.

Adventistische Leitung gegen Minarett-Bauverbot

Zusammen mit den anderen christlichen Kirchen hatte auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz ihren Mitgliedern empfohlen, die Volksinitiative für ein Minarett-Bauverbot abzulehnen.
Die meisten kirchlichen Positionspapiere plädierten für mehr christliche Toleranz. Gleichzeitig forderten sie einen gegenseitigen Umgang in Rücksicht und Offenheit mit Religionsgemeinschaften und deren Glaubenspraxis, um zukunftsorientierte Lösungen für das Zusammenleben in Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit zu schaffen.

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, reichte am 15. Dezember eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen den Volksentscheid vom 29. November ein. Das Gericht soll feststellen, dass das Verbot gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstößt. Der Klage werden allerdings wenig Chancen eingeräumt, da nicht alle Instanzen in der Schweiz ausgeschöpft worden seien; außerdem sei Ouardiri nicht direkt betroffen. Die Klagemöglichkeit in Strassburg ist für Bürger gedacht, denen ein Menschenrecht verweigert wurde und die es sich auch durch alle innerstaatlichen Instanzen hindurch nicht erstreiten konnten.In der Schweiz leben schätzungsweise rund 350.000 Muslime. Im Lande gibt es etwa 150 islamische Gebetsstätten (Moscheen) mit vier Minaretten. (APD)

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