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Adventisten zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den USA

("Adventisten heute"-Aktuell, 3.7.2015) Mit der landesweiten Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den USA am 26. Juni durch den amerikanischen Obersten Gerichtshof (Supreme Court) werden die Bundesstaaten verpflichtet, die Heiratsurkunden gleichgeschlechtlicher Paare, die in anderen Teilstaaten ausgestellt wurden, anzuerkennen sowie auch im eigenen Staat gleichgeschlechtlichen Paaren Heiratsurkunden auszustellen. Der U. S. Supreme Court hat sich beim Urteil auf den 14. Verfassungszusatz, das Diskriminierungsverbot, berufen. Damit sind alle US-Bundesstaaten verpflichtet, den Entscheid umzusetzen.

Adventistische Stellungnahme

Die Kommunikationsabteilung der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordamerika hat dazu am selben Tag eine Stellungnahme abgegeben: Die Kirche halte an ihrer Glaubensüberzeugung fest, wonach die Ehe bei der Schöpfung durch Gott gestiftet sowie durch Jesus bestätigt wurde und in einer lebenslangen Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau bestehe.
"Obwohl die Kirche andere Auffassungen respektiert, wird sie weiterhin ihre biblisch begründete Überzeugung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau lehren und vertreten. Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist überzeugt, dass alle Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht oder sexueller Orientierung Gottes Kinder sind und mit Zuvorkommen, Einfühlungsvermögen und christlicher Liebe behandelt werden sollen", heißt es in der Stellungnahme.

Religionsfreiheit beeinträchtigt?

Am 6. März 2015 hat die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten zusammen mit dem The Beckett Fund for Religious Liberty eine Eingabe (Amici Curiae) an den U. S. Supreme Court gemacht und für den Fall eines historischen Urteils zu Gunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe gebeten, rechtlichen Schutz für religiöse Gemeinschaften vorzusehen. Diese könnten sonst nach dem Urteil vor die Entscheidung gestellt werden, an ihren Universitäten - entgegen ihrer religiösen Überzeugung - gleichgeschlechtlichen Ehepaaren Wohnungen auf dem Campus vermieten oder Kapellen in Krankenhäusern für gleichgeschlechtliche Eheschließungen zur Verfügung stellen zu müssen.
Es sei zwar sehr unwahrscheinlich, dass ein Urteil zugunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe Pastoren, Imame und Rabbis zwingen könnte, solche Eheschließungen zu vollziehen, sagte im März Todd McFarland, juristischer Berater der Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten. Aus Sicht der Religionsfreiheit gebe es aber bei einem Urteil zugunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe gravierende Bedenken für die die Adventistische Kirche, ihre Schulen, Krankenhäuser und Institutionen, wie die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA sowie die Adventistischen Gemeinschaftsdienste (Adventist Community Services), so McFarland.

Adventisten nahmen beim Prozess für keine der beiden Seiten Stellung

Da es bei diesem Urteil nicht direkt um Anliegen der Religionsfreiheit gehe, sondern um die zwei Fragen, ob die Bundesstaaten gleichgeschlechtlichen Ehepaaren Heiratsurkunden ausstellen müssen und ob in anderen Bundesstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Eheschließungen anerkannt werden müssten, habe die Kirche weder für die eine noch die andere Seite Position bezogen, heißt es in der nordamerikanischen Kirchenzeitschrift Adventist Review. (APD/edp)





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