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Abtreibung: Befürworter und Gegner debattierten im ZDF

Die Gesetzgebung habe sich in erster Linie an den Menschenrechten und der Würde des Menschen zu orientieren. (Foto: isaiah rustad/unsplash.com)

„Ist Abtreibung ein Grundrecht?“ Über diese Frage haben Lebensschützer und Abtreibungsbefürworter in der Sendung „13 Fragen“ diskutiert. Sie ist in der Mediathek des ZDF abrufbar. Gegen ein solches Grundrecht wandten sich die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski, der Gynäkologe Michael Kiworr sowie die Psychologin und Podcasterin Sabina Scherer. Zur Diskussionsgruppe der Befürworter der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gehörten die Frauenärztin Bettina Gaber, der Lebensberater Kerim Kakmaci sowie die Mode-Influencerin Masha Sedgwick.

Schutz des Lebens von Anfang an

Kaminski betonte, dass es einen „guten Grund fürs Töten“ nicht geben könne. Bei einer Abtreibung stürbe immer ein Kind. Es sei Aufgabe des Staates, den Schwächeren zu schützen. Kaminski befürwortete die Beibehaltung der Abtreibungsparagrafen 218 und 219a StGB. Podcasterin Sabina Scherer zufolge sind ohne das Recht auf Leben „alle anderen Rechte obsolet“. Mutter und Kind seien gleich wertvoll und hätten die gleiche Würde und die gleichen Menschenrechte. Diese dürften nicht zur Disposition stehen. Die Gesetzgebung habe sich in erster Linie an den Menschenrechten und der Würde des Menschen zu orientieren. Der Gynäkologe Kiworr sagte: „Das ungeborene Kind braucht einen Fürsprecher.“ Trotz persönlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen könne ein unterstützendes Umfeld helfen, dass die werdende Mutter ein Ja zum Kind bekomme. „Wir müssen Mut zum Leben machen. Das fehlt in unserem Land“, so Kiworr.

Selbstbestimmung der Frau zählt

Auch die Gruppe der Befürworter eines „Grundrechts auf Abtreibung“ stimmte der Aussage zu, dass Familien besser geschützt und unterstützt werden müssten. Doch sollten Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden. Lebensberater Kakmaci plädierte dafür, auch die Väter stärker in die Verantwortung zu nehmen. Vor Jahren hätten sich seine schwangere Freundin und er aus wirtschaftlichen Gründen zur Abtreibung entschieden. Den Eingriff nennt er der jetzige Vater eines Kleinkindes heute eine traumatische und falsche Entscheidung. „In dem Moment wurde mir ein Stück rausgerissen. Das war mein Kind“, so Kakmaci. Er kritisierte, dass er bei den psychologischen Gesprächen im Vorfeld des Eingriffs als Kindsvater nicht miteinbezogen worden war. Dennoch sei er der Ansicht, eine Frau sollte selbst über ihren Körper entscheiden dürfen. Verbote führten nur dazu, auf illegalem Weg abzutreiben. Die Gynäkologin Bettina Gaber befürwortete ein Grundrecht auf Abtreibung. Andernfalls werde das Selbstbestimmungsrecht der Frau verletzt. Dazu gehöre auch, dass sie als Ärztin auf ihrer Internetseite über Abtreibungen informiere. Das sei, so Garber, keine Werbung. Sie war am 14. Juni 2019 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Anlass war ein Satz auf ihrem Internetauftritt: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen.“ In der ZDF-Diskussion warf Gaber Abtreibungsgegnern vor, das Leben eines Embryos über das Leben der Mutter zu stellen. Menschliches Leben beginne, so Gaber, „wenn das Kind den Leib der Mutter verlasse“. Ähnlich äußerte sich die Influencerin Sedgwick. Für sie beginne ein Leben weit später als in der 12. Schwangerschaftswoche. Insofern sei ein Kind am Anfang für sie „ein Zellhaufen“. Sedgwick hat nach eigenen Angaben bereits selbst abgetrieben.


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