Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat das bislang geltende totale Abtreibungsverbot in dem südamerikanischen Land aufgehoben. Die zehn Richter entschieden einstimmig, dass die aktuelle Rechtsprechung die Menschenrechte der Mütter missachte und Schwangerschaftsabbrüche in einem „frühen Stadium der Schwangerschaft“ möglich sein müssen.
„Ist Abtreibung ein Grundrecht?“ Über diese Frage haben Lebensschützer und Abtreibungsbefürworter in der Sendung „13 Fragen“ diskutiert. Sie ist in der Mediathek des ZDF abrufbar. Gegen ein solches Grundrecht wandten sich die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski, der Gynäkologe Michael Kiworr sowie die Psychologin und Podcasterin Sabina Scherer. Zur Diskussionsgruppe der Befürworter der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gehörten die Frauenärztin Bettina Gaber, der Lebensberater Kerim Kakmaci sowie die Mode-Influencerin Masha Sedgwick.
Während der Herbsttagung des obersten Entscheidungsgremiums der weltweiten Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Silver Spring, Maryland/USA, beschlossen die Mitglieder mit überwältigender Mehrheit eine „Stellungnahme zur biblischen Sichtweise über das ungeborene Leben und seine Auswirkungen auf die Abtreibung“.
2018 ist die Debatte um das Thema Abtreibung in Deutschland in der Öffentlichkeit leidenschaftlich geführt worden. Das wird auch 2019 so bleiben. Denn mit der nun von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ergänzung des Paragrafen 219a StGB ist es nicht getan. Sie ist ist ein Nebenschauplatz.
Der argentinische Senat hat eine geplante Gesetzesänderung zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt. 38 der 69 Abgeordneten stimmten am 8. August gegen die Gesetzesvorlage. Darin war vorgesehen, Abtreibungen in den ersten 14 Schwangerschaftswochen zu erlauben.