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Kein Asyl für deutsche Hausschuleltern in USA

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 18.07.2013 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(“Adventisten heute”-Aktuell, 19.7.2013) Christliche Eltern aus Deutschland, die wegen des Hausschulverbots Zuflucht in den USA suchen, haben dort kein Recht auf Asyl. Das hat die oberste Berufungsbehörde für Einwanderungsfragen (Board of Immigration Appeals/BIA) jetzt im Fall der Familie Romeike festgestellt.

USA: Etwa zwei Millionen Kinder werden zu Hause unterrichtet

Hannelore und Uwe Romeike waren 2008 mit ihren fünf Kindern von Bissingen/Teck bei Stuttgart nach Morristown (Bundesstaat Tennessee) gezogen. Die deutschen Behörden duldeten nicht, dass die Kinder zu Hause unterrichtet wurden, und belegten die Eltern nach deren Darstellung mit Bußgeldern in einer Gesamthöhe von 7.000 Euro. Auch aus Furcht, das Sorgerecht zu verlieren, flohen Romeikes in die USA. Dort müssen Eltern ihre Kinder nicht auf eine staatlich anerkannte Schule schicken; etwa zwei Millionen werden zu Hause unterrichtet.
Der Hausschulverband HSLDA (Home School Legal Defense Association), der die Romeikes unterstützt, hatte rund 100.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt, damit der Familie ein Bleiberecht in den USA gewährt wird. In ihrem Asylantrag machte sie religiöse Gründe geltend. In deutschen Schulen würden Inhalte gelehrt, die im Widerspruch zur Bibel stünden.

In Deutschland verfolgt?

Während der Antrag zunächst positiv beschieden wurde, entschied die Einwanderungsbehörde gegen ein Bleiberecht. Hauptsächlich ging es um die Frage, ob die Familie Romeike in Deutschland aus religiösen oder sozialen Gründen verfolgt wurde. Dies verneinte die Behörde, weil das Hausschulverbot in Deutschland generell gelte, nicht nur für besonders religiös motivierte Bürger. Die USA garantiere zudem kein automatisches Bleiberecht für Personen, die im Ausland Einschränkungen unterliegen, die es in den Vereinigten Staaten nicht gebe.Der Hauschulverband HSDLA erwägt jetzt, vor das Oberste Gericht zu ziehen. Die Romeikes würden verfolgt, denn sie müssten bei einer Rückkehr nach Deutschland mit hohen Geld- oder gar Freiheitsstrafen rechnen. Außerdem ziele das deutsche Hausschulverbot ausdrücklich auf religiöse Minderheiten. Eine Abschiebung muss die Familie Romeike dennoch nicht befürchten. Aus den USA deportiert werden nur noch illegale Einwanderer mit krimineller Vergangenheit. (APD)

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