Die katholische Kirche will ihr Arbeitsrecht grundlegend reformieren. In Zukunft soll der „Kernbereich privater Lebensgestaltung in jedem Fall dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff entzogen“ sein, teilte die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. Das gelte insbesondere für Beziehungsleben und Intimsphäre der Arbeitnehmer.
Grundlage für die Reform ist eine Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. In dem Text werden die Grundlagen des Arbeitsrechts für die rund 790.000 Arbeitnehmer der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland festgelegt. Der Entwurf wurde von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki erarbeitet. Er soll im Juni von der Bischofskonferenz beraten werden. Bisher können die Arbeitnehmer der Kirche und der Caritas mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zur Kündigung belegt werden, wenn ihre Lebensgestaltung kirchlichen Lehren widerspricht. Die Neufassung soll nicht für Kleriker und Ordensleute gelten.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Bischofskonferenz, auch für Arbeitnehmer blieben „gewisse personenbezogene Anforderungen unverzichtbar“. So sollten kirchenfeindliche Betätigung oder der Austritt aus der katholischen Kirche auch in Zukunft ein möglicher Kündigungsgrund sein.