(“Adventisten heute”-Aktuell, 13.3.2015) Ein schwerer Schlag gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder: Das Europäische Parlament hat sich in einer Entschließung für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen. Für den sogenannten Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella (Anthisnes bei Lüttich) – stimmten am 10. März 441 Abgeordnete; 205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Darin fordert das Parlament unter anderem das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Abtreibung und Empfängnisverhütung.
Entscheidung bedauert
Die Initiative Familienschutz (Berlin), die im Vorfeld zu Protesten gegen den Bericht aufgerufen hatte, bedauerte die Entscheidung. Tausende von Bürger hatten in E-Mails an ihre Abgeordneten appelliert, gegen den Bericht zu stimmen. “Wir haben einen guten Kampf gekämpft – und in einem wichtigen Punkt verloren”, erklärte die Sprecherin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Schmerzlich müsse man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten mit dem Tarabella-Bericht für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen hätte.
Subsidiaritätsprinzip bleibt
Immerhin sei es gelungen, das Subsidiaritätsprinzip zu verteidigen. Mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von EKR (Europäische Konservativen und Reformer) und EVP (Europäische Volkspartei) habe das Europäische Parlament den Tarabella-Bericht dahingehend ergänzt, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. “Gerade deshalb muss die Tarabella-Entscheidung uns Ansporn sein, noch mehr Kräfte zum Schutz des Lebens und der Familie in der EU zu mobilisieren”, erklärte von Beverfoerde.
AfD: Recht auf Abtreibung widerspricht Menschenrechten
Gegen den Bericht hatten sich auch Europaabgeordnete der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) gewandt. Bernd Lucke – auch Sprecher der Partei in Deutschland – sagte im Plenum, ein pauschales Recht auf Abtreibung widerspreche den Menschenrechten und sei deshalb “völlig inakzeptabel” als Beschlusslage des Europäischen Parlaments. Das fundamentale Menschenrecht sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gelte auch für ungeborene Kinder.
Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kritisierte in einer Rede vor dem Parlament weitere Aspekte des Tarabella-Berichts, darunter die Aussage: “Das Europäische Parlament stellt fest, dass durch die traditionellen Geschlechterrollen die Entfaltung der Frau eingeschränkt wird und sie deshalb ihr Potenzial als Mensch nicht ausschöpfen kann.” Dazu sagte von Storch, ihr verschlage es die Sprache, wenn unterstellt werde, dass eine Frau, die gemäß der “traditionellen Geschlechterrollen” Mutter und Familienmensch sei, ihr Potenzial als Mensch nicht voll ausschöpfen könne. Diese Aussage trage eine Menschenverachtung in sich. (idea)