(“Adventisten heute”-Aktuell, 10.2.2012) Der Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten beschloss Anfang Oktober 2011, dass Frauen nicht in Leitungspositionen eingesetzt werden können (E-60 Policy/Richtlinie).
Nordamerika: zurück zur Richtlinie der Weltkirchenleitung
Der Exekutivausschuss der nordamerikanischen Adventisten bekräftigte am 31. Oktober, ungeachtet der negativen Entscheidung der Weltkirchenleitung, mit großer Mehrheit, an ihrer im Jahr 2010 eingeführten Praxis festzuhalten, wonach auf dem Gebiet der Nordamerikanischen Kirchenleitung auch nichtordinierte Personen in die Leitungsposition eines “Vereinigungsvorstehers” gewählt werden könnten. Am 31. Januar teilte der Präsident der Nordamerikanischen Kirchenleitung, Pastor Dan Jackson, mit, dass rechtliche Abklärungen zwischenzeitlich ergeben hätten, dass der Exekutivausschuss der nordamerikanischen Adventisten nicht berechtigt sei, Richtlinien zu erlassen, die nicht in Übereinstimmung mit den Statuten (“Working Policy”/Arbeitsrichtlinien) der Weltkirchenleitung wären. Der Wortlaut der nordamerikanischen Arbeitsrichtlinie werde in diesem Punkt wieder jener der E-60 Richtlinie der Weltkirchenleitung angepasst.
Nordeuropa: keine Änderung der Richtlinien
Der Exekutivausschuss der Trans-Europäischen (TED) Kirchenleitung hatte am 16. November 2011 mit 91 Prozent der Delegiertenstimmen dafür votiert, dass jede nationale Kirchenleitung in ihrem Territorium das Recht habe, Frauen und Männer gleich zu behandeln. Somit könnten ordinierte Pastoren, wie auch Personen mit einer Beauftragung für geistliche Aufgaben, also auch Frauen, für die Leitungsposition eines Vereinigungs- oder Verbandsvorstehers im TED-Kirchenverwaltungsgebiet gewählt werden. Wie Audrey Andersson, Exekutivsekretärin der Trans-Europäischen Kirchenleitung betonte, hätte ihre Kirchenverwaltung mit dem jüngsten Beschluss keine Änderungen an den Richtlinien wie die nordamerikanischen Adventisten vorgenommen, sodass sich die Adventisten in Nordeuropa weiterhin im Rahmen der Richtlinien der Weltkirchenleitung bewegten.
Klärung der Ordinationsfrage bis 2015
Frauen können nach ihrem Theologiestudium in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar als Pastorin “gesegnet” werden und damit fast alle Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vornehmen; doch ordiniert werden nur männliche Geistliche. Während die Ordination von Pastoren weltweit innerhalb der Freikirche Gültigkeit hat, können Frauen als Pastorinnen nur in den Gebieten wirken, die zu einer Kirchenleitung gehören, welche die Segnung vornahm. Die Weltsynoden der Adventisten 1990 in Indianapolis/USA und 1995 in Utrecht/Niederlande hatten die Ordination von weiblichen Geistlichen mehrheitlich abgelehnt. Die Zulassung von Frauen, die als ordinierte Pastorinnen amtieren, ist außerhalb von Nordamerika, Westeuropa, China und Australien/Ozeanien, wo nur etwa 13 Prozent der weltweit rund 17 Millionen erwachsen getauften Mitglieder leben, äußerst umstritten.
Der Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung will in einem mehrjährigen globalen Prozess bis zur nächsten Weltsynode 2015 kirchenintern die Ordinationsfrage an Hand der Aussagen der Bibel klären. (APD)