Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Das erklärte die „Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ (Berlin) gegenüber dem Nachrichtenportal „Focus Online“. Im November 2022 habe es noch 314 Kirchenasyle mit 508 Betroffenen gegeben. Mittlerweile gebe es 511 Kirchenasyle mit 786 Betroffenen, darunter 154 Kinder. Das entspricht einem Anstieg um 62 Prozent. Darüber hinaus gebe es lange Wartelisten. Viele Asylsuchende müssten auch abgewiesen werden, weil die Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, ihre Kapazitätsgrenze erreicht hätten.
95 Prozent sind „Dublin“-Fälle
Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft weiter mitteilte, sind 487 der aktuellen Kirchenasyle (95 Prozent) sogenannte „Dublin“-Fälle. In diesen Fällen sollen die Betroffenen nicht in ihr Heimatland, sondern in einen anderen EU-Staat abgeschoben werden. Hintergrund: Laut der Dublin-III-Verordnung von 2013 muss ein Asylbewerber den Asylantrag in dem EU-Land stellen, über das er in die EU eingereist ist. So soll erreicht werden, dass jeder Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft wird. In „Dublin“-Fällen gewähren Kirchengemeinden Betroffenen Kirchenasyl, die nach Deutschland weitergereist sind. Dadurch wollen sie humanitäre Härtefälle vermeiden oder ein Asylverfahren in Deutschland erreichen. Wenn der Asylbewerber nämlich nicht innerhalb der sogenannten Überstellungsfrist von sechs Monaten in den zuständigen EU-Staat überstellt wird, geht die Zuständigkeit geht auf den deutschen Staat über.