Ab Juni muss in allen staatlichen Behörden in Bayern ein deutlich sichtbares Kreuz hängen. Die Entscheidung teilte der bayerische Ministerrat am 24. April mit. Das christliche Symbol soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes angebracht sein. Kommunen, Landkreisen und Bezirken empfiehlt der Ministerrat ebenfalls, ein Kreuz aufzuhängen. Im Gegensatz zu staatlichen Behörden ist es für sie aber eine freiwillige Entscheidung. Der Rat würdigte das Kreuz als „grundlegendes Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung“. Es sei „Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ und „sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung“.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Forderung nach Kreuzen in Behörden bereits auf dem „Politischen Aschermittwoch“ seiner Partei in Passau vertreten. Er habe sich sehr darüber geärgert, dass ein Richter während eines Prozesses gegen einen muslimischen Afghanen im Januar ein Kreuz aus dem Gerichtssaal in Miesbach entfernen ließ. Laut Söder ist das Kreuz kein Symbol der Ausgrenzung anderer oder „die Anstecknadel eines religiösen Vereins“. Vielmehr handele es sich um ein Symbol der Nächstenliebe und des Respekts für den Einzelnen. „Es reicht nicht, dass man Kreuze nur nicht mehr abhängt, sondern ich möchte, dass wir uns mehr bekennen zu den Symbolen, die uns ausmachen“, so der 51-Jährige damals. Die Verfassung begründe sich auf der Menschenwürde, die wiederum der Grundgedanke der christlichen Lehre sei. Daher müsse sich jeder, der in Deutschland leben wolle, „unseren Werten, Sitten und Gebräuchen anpassen und nicht umgekehrt“.