(“Adventisten heute”-Aktuell, 22.5.2015) Christen haben vor allem außerhalb Europas unter Verfolgung zu leiden. Aber die Diskriminierung aus religiösen oder ethischen Gründen hat inzwischen auch im ehemals “christlichen Abendland” besorgniserregende Ausmaße erreicht. Das belegt das Wiener “Dokumentationsarchiv der Intoleranz gegen Christen” in seinem Bericht für das Jahr 2014. Es dokumentiert 150 Fälle, etwa gewalttätige Übergriffe auf Christen, Kirchen und Friedhöfe, anti-christlichen Aktionen in Kunst und Medien oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz bzw. durch Gesetze. Frankreich steht dabei an der Spitze mit 49 Vorfällen, gefolgt von Deutschland mit 18 und Großbritannien mit 14. Österreich belegt mit zehn christenfeindlichen Vorkommnissen den fünften und die Schweiz mit vier Ereignissen den neunten Platz.
Deutschland: Muslime greifen Christen an
Zu den Übergriffen in Deutschland zählen Brandanschläge auf koptisch-orthodoxe Kirchen in Berlin, Angriffe von Linksradikalen auf christliche Abtreibungsgegner beim “Marsch für das Leben” in Berlin und anderen Lebensrechtsdemonstrationen, gewalttätige Übergriffe von Muslimen auf Christen in Flüchtlingsheimen sowie Schändungen von Kirchen und Friedhöfen. Außerdem wurden Christen attackiert, die gegen Bildungspläne zur Einführung sexueller Vielfalt im Schulunterricht demonstrierten.
Österreich und Schweiz: Kirchen verwüstet
In Österreich wurden mehrere Kirchen verwüstet oder in Brand gesteckt; dort gab es ebenfalls Übergriffe auf christliche Abtreibungsgegner. In der Schweiz verteilten Muslime christenfeindliche Schriften, Linksradikale griffen eine Gebetsversammlung christlicher Lebensrechtler an; ferner wurden katholische Kirchen geschändet.
Sorge über EU-Gesetzgebung
Besondere Sorge bereitet der Leiterin des Dokumentationsarchivs, der Juristin und katholischen Theologin Gudrun Kugler, die Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetzgebung in einigen europäischen Staaten sowie auf EU-Ebene. Insbesondere betrifft dies die sogenannte “horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie” der EU. Laut Kugler spiegelt sich darin eine Veränderung des Gleichheitsgrundsatzes wider. Die über Jahrhunderte erkämpfte “Gleichheit vor dem Gesetz” werde jetzt verstanden als Gleichheit moralischer Entscheidungen, Gleichheit in Lebensentwürfen und im gegenseitigen Umgang von Einzelpersonen. Dies führe zu intoleranten Gesetzen, die Menschen mit religiös begründeten ethischen Standpunkten, etwa zur Homosexualität, ausgrenzen. Die horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie würde nicht nur Institutionen betreffen, sondern auch den privaten Sektor, etwa den Handel oder Dienstleistungen. Die Frage sei dann, so Kugler, ob etwa ein christlicher Druckunternehmer einen Auftrag mit religiös despektierlichen Abbildungen ablehnen dürfe, oder ob ein jüdischer Hotelier einer radikal-muslimischen Organisation die Nutzung seiner Räume verweigern dürfe. Ein evangelikaler Grafiker müsse dann möglicherweise eine Einladung zu einer “Homo-Hochzeit” entwerfen, obwohl er dies aus Glaubensgründen ablehne. Im Streitfall soll die Beweislast umgekehrt werden; der Beschuldigte müsste also seine Unschuld beweisen. Kuglers Fazit: “Der Vorschlag für die horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie der EU ist nichts anderes als eine unzumutbare Bevormundung der Bürger.” (idea)
- Der Bericht zum Herunterladen (PDF, englisch)