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Tiefe Glaubensüberzeugungen schaden Kindern nicht

("Adventisten heute"-Aktuell, 15.2.2013) Tiefe religiöse Überzeugungen sind kein Grund, einem geschiedenen Elternteil den Umgang mit seinem Kind zu verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) in einem Urteil vom 12. Februar entschieden. Dabei ging es um den Ungarn Pero Vojnity, der der charismatisch-pfingstkirchlichen "Glaubensgemeinde" in Budapest angehört.
Nach seiner Scheidung im Jahr 2000 wurde sein Sohn in die Obhut seiner Ex-Ehefrau gegeben. Zweimal verweigerten ihm ungarische Gerichte das Zugangsrecht zu seinem Kind mit der Begründung, dass seine "irrationale Weltanschauung" und das missionarische Eintreten für seinen Glauben der Entwicklung des Sohnes schaden. Doch nach Auffassung des Menschenrechtsgerichts haben die Gerichte nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Trennung vom Vater dem Wohl des Kindes diene. Vielmehr sei er religiös diskriminiert und sein Recht auf Familienleben verletzt worden. Die Gerichte hätten auch keine Besuche des Vaters unter Aufsicht erwogen.
Vojnity wurde ein Schmerzensgeld von 12.500 Euro und zusätzlich 3.000 Euro für seine Aufwendungen zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (idea)

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